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Wenn Eltern arbeiten gehen

Schaffhauser Nachrichten, 16.01.2007 von Erwin Künzi

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Der Kantonsrat hat gestern zwei Vorstösse diskutiert, die beide die Betreuung von Kindern ausserhalb der Familie zum Thema hatten.

Im vergangenen Jahr diskutierte der Kantonsrat verschiedentlich über familienergänzende Betreuungsangebote für Kinder. Verschiedene Vorstösse dazu wurden aber abgelehnt, weil sie einer Mehrheit des Parlaments zu weit (Kanton soll bezahlen) oder zu wenig weit (Kanton schafft nur Rahmenbedingungen) gingen. Seither sind erneut Vorstösse zu diesem Thema eingereicht worden: Eine Motion von Jeanette Storrer (FDP, Schaffhausen) fordert ein Rahmengesetz mit Anschub- bzw. Impulsfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuungsangebote, und ein Postulat von Ruth Peyer (SP, Schaffhausen) verlangt, dass die Regierung ein Konzept für Tagesschulen und Tageskindergärten entwickelt.

Richtigerweise liess Ratspräsident Matthias Freivogel (SP, Schaffhausen) den Rat die beiden Vorstösse gleichzeitig behandeln. So hörte sich das Parlament zuerst die Begründungen an. Storrer verwies auf die Finanzhilfen des Bundes für die familienergänzende Kinderbetreuung, die im Kanton Schaffhausen zur Schaffung von 90 neuen Plätzen geführt haben. Den Gemeinden, denen oft das nötige Knowhow fehlen würde, könnte mit einer Anschubfinanzierung des Kantons in der Höhe von je einer Viertelmillion Franken während vier Jahren bei der Einrichtung von weiteren Plätzen geholfen werden. Für die Einrichtung von Tagesschulen und -kindergärten gebe es arbeits-, familien- und bildungspolitische Gründe, erklärte Peyer. Sie würden nicht nur bessere Bedingungen für das Lernen schaffen, sondern sich auch positiv auf das Sozialverhalten und die Integration der Kinder auswirken.

Im Schulgesetz regeln

In ihrer Stellungnahme, die Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel im Namen der Regierung abgab, verwies sie zuerst auf das, was sie in den Debatten des vergangenen Jahres zu diesem Thema gesagt hatte. Die Regelung eines bedarfsgerechten Angebots an Tagesstrukturen würde heute allgemein begrüsst, wie verschiedene Vernehmlassungen ergeben hätten. Der Entwurf zum neuen Schulgesetz enthalte daher auch folgenden Passus: «Die Gemeinden bzw. Schulverbände bieten bei Bedarf weiter gehende Tagesstrukturen an. Sie haben diesbezüglich alle drei Jahre eine Bedarfsabklärung durchzuführen.» Die Finanzierung dieser Angebote ist laut Auffassung der Regierung Sache der Gemeinden, wobei die Erziehungsberechtigten angemessene Beiträge zu leisten hätten. Die Regierung sei deshalb bereit, die Motion entgegenzunehmen, aber nur, wenn die Anschubfinanzierung gestrichen werde. Nur die Regelung der Tagesstrukturen und ihrer Finanzierung über das neue Schulgesetz sei dauerhaft und Erfolg versprechend, argumentierte Widmer Gysel. Was die Tagesschulen angehe, so bat die Regierungsrätin um die Zeit, das neue Schulgesetz und damit auch die Tagesstrukturen einzuführen. Dann könnten die Machbarkeit einer Tagesschule und die Nachfrage danach in aller Ruhe geprüft und ein Konzept entwickelt werden. Wenn der Rat diese Geduld habe, sträube sich die Regierung nicht gegen eine Überweisung des Postulats.
In der beginnenden Diskussion beschworen zwar Alfred Tappolet (SVP, Schaffhausen) wie Willi Josel (SVP, Neuhausen) die heile Familie, in der sich die Mutter voll und ganz der Erziehung der Kinder widme, weshalb vor allem die Motion abzulehnen sei. In anderen Voten wurde aber die Notwendigkeit betont, die ausserschulische Betreuung der Kinder zu verbessern; allerdings müsse die Frage der Finanzierung klar geregelt werden. Die Diskussion wird fortgesetzt.

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