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Weg frei für eine bessere Lösung

Kommentar

schaffhauser az, 29.01.2009 von Bea Hauser

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Zur Abstimmung über das Bildungsgesetz und das neue Schulgesetz.

Das heute geltende Schulgesetz ist 25 Jahre alt, und die Schulen und mit ihnen auch die Gesellschaft sind heute nicht mehr vergleichbar mit der Zeit vor einem Vierteljahrhundert. Zweieinhalb Jahre haben Erziehungsdepartement, pädagogische Fachleute und am Ende der Kantonsrat am neuen Bildungsgesetz und am revidierten Schulgesetz gearbeitet. Und was ist herausgekommen? Ein völlig überladenes Fuder. Im Bildungsgesetz kann der Kantonsrat eine ständige Bildungskommission aus seinen Reihen bestellen. Neu kann ein Bildungsrat eingesetzt werden, der als strategisches Beratungsorgan für den Regierungsrat und das Bildungsdepartement gilt. Er würde den Erziehungsrat ersetzen. Damit wäre der Kantonsrat faktisch entmachtet. Aber das Bildungsgesetz geht im Kampf um das neue Schulgesetz völlig unter. Denn dort liegt die Crux. Zwar sind drei ganz wichtige Bereiche im neuen Schulgesetz verankert - geleitete Schulen, Tagesstrukturen und die integrative Schulform. Das sind Errungenschaften, auf die man nicht gerne verzichtet. Nur: Zum überladenen Fuder gehört die Schaffung von neuen Schulkreisen. Der Zwang zur Zusammenarbeit der Gemeinden ist unsympathisch. Es ist klar, dass kleine Gemeinden mit dem Rückgang der Schülerzahlen ihre Primarschulhäuser womöglich nicht werden halten können. Aber von Schulkreisen und -verbänden mit 450 bis 600 Kindern zu reden, ohne dass klar ist, welche Gemeinden dazugehören, ist geradezu fahrlässig. Auch sind die Strukturen der geleiteten Schulen und der Schulverbandsleitungen mit ihren Delegiertenversammlungen undurchsichtig und weisen auf einen aufgeblähten Verwaltungsapparat hin, der zudem 4,4 Millionen Franken kostet. Unschön ist auch, dass mit dem neuen Schulgesetz die Regierung alle Kompetenzen im Bildungswesen erhält. Der Kantonsrat kann Entscheide nur noch abnicken. Unklug war auch die Abschaffung der Gemeindezulagen für Lehrerinnen und Lehrer. Die meisten heutigen Lehrkräfte werden letztlich für ihre Mehrarbeit mit der Neuorganisation der Schule oder die zusätzlichen Anforderungen für den integrativen Unterricht mit einer Art Lohnabbau bestraft. Das kann es ja nicht sein. Was passiert mit den positiven Errungenschaften, falls die beiden Gesetze abgelehnt werden? Tagesstrukturen können am Tag nach der Abstimmung ins geltende Schulgesetz aufgenommen werden. Die integrative Schulform ist nur mit einer Senkung der Klassengrösse machbar. Hier sind dann die Herren und Damen Kantonsräte aus der SVP, die gegen das Gesetz antreten, zur Unterstützung von Tagesstrukturen und integrativer Schulform aufgerufen. Erziehungsdirektorin Rosmarie Widmer Gysel muss nach einem möglichen Scheitern an der Urne die unbestrittenen Elemente, wie beispielsweise die geleiteten Schulen, schnell und unbürokratisch in den Kantonsrat bringen. Nur mit einer Ablehnung von Bildungsgesetz und neuem Schulgesetz ist der Weg frei für eine bessere Lösung.

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