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Warum dieser Entscheid richtig war

Kommentar

Schaffhauser Nachrichten, 13.11.2012 von Zeno Geisseler

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Als Angestellter in der Privatwirtschaft kann man sich nur verwundert die Augen reiben: Beim Kanton soll es einen gesetzlichen Anspruch auf «eine angemessene Lohnentwicklung» – auf gut Deutsch: garantiert mehr Geld – geben? Selbst wenn es der Staatskasse schlecht geht, wird der Anspruch nicht sistiert, sondern bloss aufgeschoben? Dies hat die Volksmotion «Für ein gerechtes Lohnsystem mit Zukunft» gefordert. Die Regierung und gestern die Mehrheit des Kantonsrats haben diesem Anliegen nun eine Abfuhr erteilt, und dieser Entscheid war richtig.

Richtig war er, weil die Staatskasse schlicht kein Geld für grosse Sprünge hat. Doch selbst wenn der Kanton schwarze Zahlen schriebe, wäre es falsch, zu einem System, das es in einer vergleichbaren Form früher einmal gab, zurückzukehren. So etwas wie eine Garantie für mehr Lohn gibt es heute einfach nirgendwo mehr. Der Staat sollte vergleichbare Arbeitsbedingungen wie die Privatwirtschaft bieten, sicher jedoch keine Luxuslösungen. So oder so geniessen Staatsangestellte auch heute noch viele Vorteile, die in der Privatwirtschaft keineswegs selbstverständlich sind. Dazu gehört zuallererst die grosse Sicherheit der Stelle. Der Kanton wird nie ganze Abteilungen einfach so schliessen oder ins Ausland verlegen. Kein Financier kauft über Nacht die Firma auf und zerlegt sie in ihre Einzelteile. Baut der Staat trotz allem mal Stellen ab, wie im Rahmen des Entlastungsprogramms ESH3 vorgesehen, dann trifft es nur sehr wenige Personen, nicht einen grossen Teil der Belegschaft. Auch die Pensionskasse des Kantons bietet Leistungen, von denen viele Privatangestellte nur träumen können. Dass gewisse Gruppen weniger verdienen als in anderen Kantonen, etwa junge Polizisten, ist unschön, hat aber mit dem Lohnsystem an sich nichts zu tun. Es liegt in der Hand des Parlaments, die entsprechenden Gelder zu sprechen, also anderswo einzusparen, um hier für einen Ausgleich zu sorgen.

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