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Umstrittener Schwimmunterricht
Schaffhauser Nachrichten, 22.01.2008 von Erwin Künzi
Der Kantonsrat hat gestern mit der Beratung des neuen Schulgesetzes begonnen.
Müssen Kinder von Eltern muslimischen Glaubens in der Schule den Schwimmunterricht besuchen? Diese Frage sorgte bei der Detailberatung des neuen Schulgesetzes für eine längere Diskussion. Ausgelöst hatte sie Philipp Dörig (SVP, Schaffhausen). Er beantragte, den Artikel 22, in dem es um die Pflichten der Lernenden geht, mit folgender Bestimmung zu ergänzen: «Die Lernenden nehmen obligatorisch am Sport- und Schwimmunterricht teil; Dispensationen werden nur aus medizinischen Gründen erteilt.» Schwimmen gehöre zu den Grundfähigkeiten und sei deshalb im Gesetz zu verankern, begründete Dörig seinen Antrag. Die gesetzliche Grundlage sei auch nötig, weil immer mehr Eltern muslimischen Glaubens Dispensationsgesuche für ihre Kinder einreichen würden. Das Obergericht habe sich bereits mit dieser Frage befassen müssen und sich für ein Obligatorium des Unterrichts ausgesprochen. Das sei auch im Sinne der Integration, da die betroffenen Kinder durch die Dispensation nur noch mehr zu Aussenseitern würden. Zudem befürworte auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus das Obligatorium.
Gang ans Bundesgericht angedroht
Dieser Antrag sei abzulehnen, meinte Werner Bächtold (SP, Schaffhausen). Zur Schulpflicht gehöre das Schwimmen wie andere Fächer wie Mathematik und Lesen auch. Wichtig sei, beim Vollzug genau hinzuschauen und solche Dispensationen zu verhindern. Dafür brauche es aber keine Bestimmung im Gesetz. Aus einem anderen Grund meldete Gerold Meier (FDP, Dörflingen) Opposition gegen den Antrag an: Die Religionsfreiheit stehe über dem Schulgesetz. Es gebe Religionen, die das gemeinsame Schwimmen von Knaben und Mädchen ab der Pubertät verbieten. Auch das Bundesgericht werte die Religionsfreiheit höher, das Obergericht habe sich mit seinem Entscheid gegen das oberste Gericht gestellt. Dann erklärte Meier: «Die Reli- gionsfreiheit ist so wichtig, dass ich dieses Schulgesetz vom Bundesgericht überprüfen lasse, falls der Antrag Dörig durchkommt.» Kommissionspräsident Thomas Hurter (SVP, Schaffhausen) meinte daraufhin, dass der Schwimm-unterricht für Muslime tatsächlich ein Thema sei. «Wir wollen eine integrierende Schule, machen aber bei der Separation mit.» Es wäre sinnvoll, wenn das Schwimmen im Gesetz klar geregelt wäre. Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel war da anderer Meinung: Der Artikel 13 zur Schulpflicht genüge; Schulfächer seien Sache des Lehrplans. Zudem sei die Haltung des Erziehungsrats zur Dispensation klar und vom Obergericht gestützt. In der Folge lehnte der Rat den Antrag Dörig mit 40 zu 19 Stimmen ab.