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Umstrittene Sonderverpflichtung

Schaffhauser Nachrichten, 03.04.2008 von Erwin Künzi

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Der Kantonsrat befasste sich beim neuen Schulgesetz mit den Lehrkräften.

«Für besondere Aufgaben im Interesse der Schule können Lehrende während der Schulferien bzw. unterrichtsfreien Zeit für höchstens zehn Tage pro Schuljahr verpflichtet werden.» Das ist der Wortlaut des Artikels 32, Absatz 4 des neuen Schulgesetzes, der in der gestrigen Sitzung des Kantonsrats zu längeren Diskussionen führte. Bereits an der letzten Sitzung war von SP-Seite her ein Streichungsantrag gestellt worden. Eingangs der Diskussion versuchte Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel, die Wogen etwas zu glätten. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Gesamtarbeitszeit der Lehrer, sondern darum, dass für die Schulentwicklung und ähnliches nicht Zeit während des Unterrichts beansprucht werden müsse. Das liege im Interesse der Kinder wie der Schulverbandsleitungen. Und da es sich um eine wesentliche Pflicht handle, gehöre sie ins Schulgesetz.

Das sei zwar alles richtig, konterte Ruth Peyer (SP, Schaffhausen), nur stehe sonst im ganzen Gesetz nichts über die Arbeitszeit der Lehrkräfte. Diese gehöre richtigerweise in den Berufsauftrag, denn die Lehrenden seien nicht über Paragraphen, sondern über diesen Auftrag für die Arbeit zu gewinnen. «Demütigen Sie nicht mit einer solchen Bestimmung einen ganzen Berufsstand», rief Peyer in den Saal und bat um mehr Vertrauen für die Lehrpersonen. Werner Bächtold (SP, Schaffhausen) bezeichnete diesen Artikel als «gesetzgeberisch extrem schwach». Wenn schon, müsste die Gesamtarbeitszeit einer Lehrperson samt ihrer Ferien («... und nicht derjenigen der Schüler») mit einbezogen werden. Dann sei ein solcher Artikel, in dem es lediglich um zehn Tage gehe, nicht mehr nötig. «Was im Artikel festgehalten wird, leisten die Lehrenden schon längst», so Bächtold; die Bestimmung sei deshalb zu streichen.
Eine etwas andere Haltung vertrat René Schmidt (ÖBS, Schaffhausen). Die Lehrkräfte seien in ihrer Arbeit stark gefordert, brauchten aber auch Zeit für die Teambildung und die Diskussion von Schulentwicklungsfragen, und zwar ausserhalb der Unterrichtszeit. «Diese Bestimmung ist deshalb nicht gegen die Lehrpersonen gerichtet, sondern dient ihnen», so Schmidt, der sich davon überzeugt zeigte, dass die Schulleitungen mit dieser Bestimmung vernünftig umgehen würden. Die Schulleitungen müssten die Lehrkräfte aufbieten können, meinte Christian Amsler (FDP, Stetten), was im allgemeinen auch kein Problem sei. Der Artikel sei nur für Härtefälle gedacht. Bruno Leu (SVP, Neunkirch) betonte, es gehe um einen Konsens, damit das Gesetz eine Chance in der Volksabstimmung habe; Lehrkräfte, die ihren Beruf ernst nehmen würden, hätten keine Mühe mit diesem Artikel. Der Streichungsantrag wurde mit 41 zu 27 Stimmen abgelehnt.

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