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Stadtschulrat will wieder Sekprüfung

Schaffhauser Nachrichten, 14.03.2008 von Robin Blanck

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Die Wiedereinführung der 2002 abgeschafften Sekundarschulprüfung beantragt der städtische Schulrat dem Erziehungsrat. Ein formelles Antragsrecht existiert aber eigentlich nicht.

Im Jahr 2002 wurde beschlossen, dass der Übertritt von der Primar- auf die Sekundarstufe nicht mehr aufgrund einer Prüfung - der Sekprüfung - erfolgen solle. Damals änderte Schaffhausen als einer der letzten Kantone seine Praxis und schwenkte mit Entscheid des Kantonalen Erziehungsrates auf eine Beurteilung des Kindes während der zweiten Hälfte der fünften und der ganzen sechsten Klasse ein. Gestern nur erklärte der Stadtschulrat in einer Medienmitteilung, dass sich der seit 2002 übliche prüfungsfreie Übertritt nicht bewährt habe, zugleich wurde dem kantonalen Erziehungsrat die Wiedereinführung einer Form von Sekundarschulprüfung beantragt.

In der Praxis nicht bewährt

Begründet wird der Antrag unter anderem damit, dass der kantonsweite Anteil der Sekundarschüler deutlich unter dem deutschschweizerischen Durchschnitt liege. «Da sind wir immer noch fünf bis zehn Prozent tiefer als vergleichbare Kantone», sagt Urs Hunziker, der sowohl Schulreferent als auch Präsident des Stadtschulrates ist. Ausserdem erlaube das prüfungsfreie Verfahren keinen Vergleich mit anderen Kantonen, habe bisher keine Veränderung des Zuteilungsverhältnisses zu erwirken vermocht und werde ausserdem von Lehrpersonen und Behörden als aufwendig beurteilt. Oft würden gemäss Hunziker die Eltern bei den Zuweisungsgesprächen Druck auf die Primarlehrpersonen ausüben.
«Uns geht es nicht primär um die Wiedereinführung der früher üblichen Sekundarschulprüfung, sondern um ein prüfungsbasiertes Übertrittsverfahren», erklärt Urs Hunziker. Dieses soll sich nicht allein auf die Empfehlung der Lehrperson, sondern auf bestimmte Tests abstützen.
Im Antrag an den Erziehungsrat wird offengelassen, ob dieses Verfahren eine Prüfung wie vor 2002 beinhalten solle oder ob allfällige andere Verfahren zum Einsatz kommen sollten, die einen Vergleich der Kinder mit anderen Kantonen zulassen. Eine mögliche Alternative zur herkömmlichen Sekprüfung könnten laut Hunziker standardisierte Tests sein, die in verschiedenen Klassen der Primarschule durchgeführt werden. «Die Resultate dieser Test könnten dann für den Übertritt verbindlich sein», sagt Hunziker und verweist auf das bestehende Instrument «Klassencockpit»: Dieses erlaubt es den Lehrpersonen einerseits, das Erreichen der Lernziele in den Fächern Deutsch und Mathematik zu überprüfen, andererseits ihre Klasse mit einer repräsentativen Stichprobe von 450 bis 600 Schülern zu vergleichen.
Allerdings: Am 31. Januar 2008 ist die Referendumsfrist für den vom Kanton beschlossen Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) abgelaufen. Dort hat man sich auf verbindliche Standards geeinigt. Deshalb steht im Antrag des Stadtschulrates auch der Hinweis, dass ein prüfungsbasiertes Verfahren mit diesen Bestrebungen vereinbar sein müsse. Hunziker: «Wenn man beispielsweise das in allen HarmoS-Kantonen durchführen würde, die Ergebnisse im Kanton Schaffhausen aber für den Übertritt entscheidend wären, würde das nach Meinung des Stadtschulrates kein Widerspruch zum Konkordat darstellen.»
Im geltenden Schulgesetz ist kein Antragsrecht des Stadtschulrates an den Erziehungsrat, der von Erziehungsdirektorin Rosmarie Widmer Gysel präsidiert wird, verankert; ob und wie der Erziehungsrat auf das Anliegen eingeht, ist also noch offen. Allerdings geht Jakob Geier, Dienststellenleiter Primar- und Sekundarstufe im Erziehungsdepartement, nicht davon aus, dass der Erziehungsrat das Anliegen aus Verfahrensgründen zurückweisen wird. «Falls der Erziehungsrat aber zum Schluss kommt, dass das eine Möglichkeit wäre, müsste zuerst eine breite Vernehmlassung durchgeführt werden», sagt Geier, «denn das ist keine Bagatelle: Bei dieser Frage geht es schon fast um eine grundsätzliche pädagogische Ausrichtung.» Ebenso ist davon auszugehen, dass der Erziehungsrat innerhalb des Kantons nur eine Form des Übertritts anstrebt - bei einer Umstellung wären also alle Gemeinden betroffen.

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