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Schulgesetz: Noch immer kein Ende in Sicht....
Schleitheimer Bote, 03.04.2008 von Kurt Schönberger
Fragen über Fragen, Anträge noch und noch verhindern, dass die erste Lesung des Schulgesetzes endlich abgeschlossen werden kann. Lediglich 18 Artikel sind an der heutigen Sitzung behandelt und verabschiedet worden. Es braucht einen weiteren Anlauf, um die Vorlage in erster Lesung zum Abschluss zu bringen.
Zu Beginn der Sitzung gibt es eine Persönliche Erklärung von Martina Munz (SP, Hallau) zu einem Brief von Heinz Zimmermann, Gächlingen, betr. Kantonale Pensionskasse: 'Warum haben die Mitglieder des Kantonsrates davon keine Kenntnis erhalten? Dies ist Vorenthaltung von Informationen und damit mehr als stossend.' - Die Ratspräsidentin weist den Vorwurf zurück mit der Bemerkung: 'Das ist ein Sturm im Wasserglas!'
Dann folgt die Fortsetzung der Beratungen zu einem neuen Schulgesetz; Kommissionspräsident ist Thomas Hurter (SVP, Schaffhausen).
Streit um die gesetzliche Verpflichtung der Lehrenden für besondere Aufgaben
Zu Art. 32 Abs. e) liegen aus der letzten Sitzung drei Anträge (Tanner, Güntert und Strasser) und verschiedene Wortmeldungen vor. - Es geht darum, dass 'Lehrende für besondere Aufgaben im Interesse der Schule während der Schulferien bzw. unterrichtsfreien Zeit für höchstens zehn Tage pro Schuljahr verpflichtet werden können'.
Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel meldet sich als Erste zum Wort und macht dem Rat beliebt, es bei der jetzigen Fassung zu belassen und den Abs. 4 neu als lit. d in Abs. 3 einzufügen. Es geht nämlich nicht um eine zusätzliche Verpflichtung, sondern um eine solche innerhalb der Pflichten, die für die Lehrenden aus dem Berufsauftrag resultieren. Konkret geht es also nicht um Aufgaben, die nicht schon in Art. 32 formuliert worden sind.
Für René Schmidt (ÖBS, Schaffhausen) sind Lehrerinnen und Lehrer Schwerarbeiter. Er zitiert dazu eine Studie eines Professors, wonach das soziale Klima für die Lehrenden ein ganz wichtiger Faktor sei. In deren Interesse muss dieser Artikel im Gesetz bleiben. - Ruth Peyer (SP, Schaffhausen) will im Gesetz keine Aussagen zu einer solchen Verpflichtung machen. Schulleitungen brauchen für die Steuerung der Schule keinen solchen Passus. Ihrer Meinung nach dürfen Lehrende nicht über einen Gesetzesparagraphen zu einer zusätzlichen Arbeitsleistung verpflichtet werden. - Christian Amsler (FDP, Stetten) hat Mühe damit, dass mit Bezug auf die Lehrer immer wieder mit dem Zweihänder gefochten wird. Dieser unwürdige Kampf dient der Sache wenig. Viel eher würden wir uns dafür einsetzen, dass wir eine gute Qualität in der Schule bekommen. Für ihn muss es möglich sein, dass die Schulleitungen die Lehrenden für besondere Aufgaben aufbieten können - eine spezielle Entschädigung dafür braucht es aber nicht. Deshalb sind die Anträge Tanner und Güntert abzulehnen. - Iren Eichenberger (ÖBS, Schaffhausen) befürchtet, dass sich dieser 'Gummiartikel' leicht zum Bumerang für das ganze Gesetz auswirken könnte. Sie empfiehlt Streichung des jetzigen Artikels und als Ersatz eine neue Lösung zu suchen.
Appell zu gemeinsamer Zielsetzung
Bruno Leu (SVP, Neunkirch) hat angesichts dieser kontroversen Beratungen ein ungutes Gefühl. Einen Konsens zu finden, scheint sehr schwierig zu sein, weil beide Seiten auf ihren Standpunkten verharren. Wie können wir wieder zu einer konstruktiven Arbeit zurückfinden? Eine Leitlinie dazu ist in der Kantonsverfassung zu finden, wo die Zielsetzung für das Bildungswesen klar formuliert ist. - Er empfiehlt, dem Art. 32 in der Fassung der Kommission zuzustimmen.
Werner Bächtold (SP, Schaffhausen) beurteilt Art. 32, Abs. 4 gesetzgeberisch als sehr schwach. 'Schaffen Sie Klarheit und streichen Sie diesen Abs. 4!' - Gerold Meier (FDP, Dörflingen) ist erstaunt, dass sich so viele Lehrer hier im Rat gegen diese Formulierung wehren. Er stellt Antrag, Abs. 4 sei ersatzlos zu streichen. - Auf Rückfrage der Ratspräsidentin an die vier Antragsteller, ob sie noch immer an ihren Anträgen festhalten, erklärt Patrick Strasser (SP, Neuhausen): Wenn es so ist, wie die Erziehungsdirektorin erklärt hat, dann braucht es diesen Abs. 4 nicht, ich ziehe deshalb meinen Antrag zurück.
Kommissionspräsident Thomas Hurter macht sich nochmals stark für eine gesetzliche Grundlage und damit für die Kommissionsfassung. Die Schulleitungen müssen eine Handhabe haben, um die Lehrenden zu einer besonderen Aufgabe verpflichten zu können. Für die Mehrheit der Lehrkräfte bedeutet dies nämlich überhaupt keine zusätzliche Verpflichtung.
In der Abstimmung über die Anträge Güntert (mindestens zehn Tage)/Gerold Meier (ersatzlose Streichung) stimmt der Rat dem Antrag Gerold Meier mit 16:3 Stimmen zu. - Dieser wird der Kommissionsfassung gegenübergestellt, welcher der Rat mit 39:18 Stimmen zustimmt.
Den Eventual-Antrag Tanner, zusätzliche Arbeit sei den Lehrenden zusätzlich zu entschädigen, lehnt der Rat mit 42:19 Stimmen ab.
Ein grosser Brocken ist sodann das Kapitel 'IV. Organisation der Schule'. - Kommissionspräsident Thomas Hurter erklärt kurz die von der Kommission vorgenommenen Änderungen.
Zum Thema 'Schulverband'
macht Matthias Freivogel (SP, Schaffhausen) einige juristisch redaktionelle Vorschläge. Er glaubt auch, dass durch Streichung eines Satzes mit einem Verweis auf spätere Artikel die spezielle Regelung für Rüdlingen/Buchberg ersatzlos gestrichen werden kann und stellt entsprechend Antrag. - Rosmarie Widmer Gysel widerspricht Letzterem, weil die Schule in Rüdlingen/Buchberg der vorgegebenen Grösse nicht entsprechen würde. -
In der Abstimmung stimmt der Rat dem Antrag Freivogel mit 44:7 zu.
Abs. 3 wird gemäss Antrag Strasser mit 57:1 Stimmen wie folgt geändert: 'Erfüllt eine einzelne Gemeinde die Vorgaben dieses Gesetzes, kann sie ihre Schulen auch allein führen'.
Im Anschluss daran entspannt sich eine breite Diskussion um den Schulverband in den Gemeinden Buchberg und Rüdlingen. - Matthias Freivogel hat den Antrag gestellt, Abs. 4 ersatzlos zu streichen. - Alfred Sieber (SVP, Rüdlingen) macht dem Rat beliebt, bei der Kommissionsfassung zu bleiben. - Dem stimmt Patrick Strasser (SP, Neuhausen) zu, weil diese beiden Gemeinden die Vorgaben des Gesetzes nie werden erfüllen können. - In der Abstimmung gibt der Rat der Kommissionsfassung mit 48:12 Stimmen den Vorzug. Damit bleibt die sogenannte Lex Buchberg/Rüdlingen im Gesetz.
'Organisation ist aufgeblasen'
Zu den 'Organen' in den Schulverbänden spricht Hans Schwaninger (SVP, Guntmadingen). Er findet die vorgesehene Organisation in den Verbandsorganen als übertrieben und aufgeblasen. Diese muss straffer sein. Und vor allem aber müssen die einzelnen Gemeinden mit ihrem Schulreferenten darin eingebunden sein. Er stellt Antrag, der Schulrat sei nicht vom Volk zu wählen.
Kommissionspräsident Thomas Hurter empfiehlt dem Rat, bei der Kommissionsfassung, welche mit Mehrheitsentscheid zustande gekommen ist, zu bleiben. Er selber wird dem Antrag Schwaninger zustimmen, weil er schon immer diese Meinung vertreten hat. - Regula Widmer (ÖBS, Beringen) vermisst eine klare Verbindung mit den Gemeinden, deshalb kann sie den Antrag Schwaninger unterstützen. - Christian Heydecker (FDP, Schaffhausen) hat grosses Vertrauen in das Volk, dass die richtigen Leute in den Schulrat gewählt werden - mit Sicherheit also auch der Schulreferent. Aber eigentlich braucht es in Zukunft den Schulreferenten eigentlich gar nicht mehr, weil der Schulrat ja dessen Aufgaben übernehmen wird. - Hans Schwaninger (SVP, Guntmadingen): Schulrat und Delegiertenversammlung haben zu den schulischen Fragen in Zukunft gar nichts mehr zu sagen, das macht dann alles die Schulleitung. Es geht nur um die Beschaffung des Geldes und die Zurverfügungsstellung der Infrastruktur. Werner Bächtold (SP, Schaffhausen) ...das ist aber heute schon so, denn auch jetzt werden die pädagogischen Fragen vom Kanton bestimmt. - Erziehungsdirektorin Rosmarie Widmer Gysel kann sich voll und ganz hinter den Antrag Schwaninger stellen, weil dieser der ursprünglichen Vorlage des Regierungsrates entspricht. - In der Abstimmung stimmt der Rat dem Antrag Schwaninger mit 40:26 Stimmen zu. Damit wird der Schulrat nicht vom Volk gewählt. Dieser Antrag hat Auswirkungen auch auf den Art. 41 'Zusammensetzung des Schulrates'. - Werner Bächtold (SP, Schaffhausen) macht darauf aufmerksam, soeben seien demokratische Rechte abgebaut worden und dies könnte sich für das ganze Gesetz fatal auswirken.
Amtsdauer auch für Mitglieder der Delegiertenversammlung
Regula Widmer (ÖBS, Beringen) stellt Antrag, auch für die Mitglieder der Delegiertenversammlung sei im Gesetz eine vierjährige Amtsdauer aufzunehmen, genauso wie dies für die Mitglieder des Schulrates geregelt ist. - Der Rat stimmt dem Antrag Widmer mit 32:31 Stimmen zu.
Schulstandorte werden vom Schulrat festgelegt
Hans Schwaninger (SVP, Guntmadingen) stellt Antrag 'die Festlegung der Schulstandorte' nicht in die Zuständigkeit der Delegiertenversammlung, sondern in jene des Schulrates zu geben. Es geht hier um eine hoch emotionale Angelegenheit, die unbedingt vom Schulrat gelöst werden muss. - Der Rat stimmt dem Antrag Schwaninger mit 43:23 Stimmen zu. Als Folge davon wird in Art. 42 die Zuständigkeit des Schulrates mit 40:4 Stimmen damit ergänzt.
Kleine sollen Grosse nicht überstimmen können
Zu Art. 41 'Zusammensetzung des Schulrates' stellt Hans Schwaninger (SVP, Guntmadingen) einen weiteren Antrag. Er will auf die regierungsrätliche Vorlage zurückzukommen. Nach jener Formulierung setzt sich der Schulrat eines Schulverbandes aus Mitgliedern der Gemeinderäte zusammen. - Jürg Tanner (SP, Schaffhausen) macht darauf aufmerksam, dass dies insofern fatal wäre, als im Schulrat jede Verbandsgemeinde gleich viele Vertreterinnen hat. Das heisst, dass eine kleine Gemeinde eine grosse überstimmen könnte. Dies muss geändert werden. Er stellt so Antrag. - Verschiedene Redner weisen darauf hin, dass dies ein Stolperstein für das Gesetz werden könnte. - Noch vor der Abstimmung zieht Hans Schwaninger seinen Antrag zugunsten desjenigen von Jürg Tanner zurück. - In der Abstimmung stimmt der Rat dem Antrag Tanner mit 51:6 Stimmen zu.
Rainer Schmidig (EVP, Schaffhausen) stellt Antrag, im ganzen Schulgesetz den Begriff Schulverbandsleiter/-in durch Rektor/-in zu ersetzen. - Der Rat lehnt diesen mit 34:19 Stimmen ab.
Dann geht es bis und mit Art. 47 weiter, nach welchem die Ratspräsidentin die Sitzung beendet. - Die Weiterberatung des Schulgesetzes erfolgt an der nächsten Sitzung.