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Rayonverbote für Altstadtschläger

Schaffhauser Nachrichten, 17.02.2011 von Erwin Künzi

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Die Polizeiarbeit soll neue gesetzliche Grundlagen erhalten. Diese sollen es der Polizei ermöglichen, die Gewalt an den Wochenenden in der Schaffhauser Altstadt besser in den Griff zu bekommen.

Die Regierung will das Polizeiorganisationsgesetz, das neu Polizeigesetz heissen soll, revidieren. Entsprechende Änderungsvorschläge hat sie am Dienstag beschlossen und in die Vernehmlassung geschickt. Für diese Gesetzesrevision gibt es zwei Gründe. Zum einen hat das Bundesgericht bestimmt, dass sich die Polizei bei ihrer Tätigkeit nicht mehr allein auf die polizeiliche Generalklausel beziehen kann. Diese soll nur noch bei Notfällen zur Anwendung kommen andere, voraussehbare polizeiliche Tätigkeiten brauchen eine gesetzliche Grundlage, die mit dem revidierten Polizeigesetz geschaffen werden soll.

Wegweisung von Störern

Zum anderen sollen mit der Revision die Forderungen verschiedener Vorstösse im Kantonsrat erfüllt werden, die die Bekämpfung von Vandalismus und Gewalt in der Schaffhauser Altstadt zum Thema hatten. So soll die gesetzliche Grundlage für ein allerdings sehr kurz bemessenes Rayonverbot geschaffen werden. Mit dieser Wegweisungs- und Fernhaltebestimmung sollen, so die Regierung, «neu Störer (beispielsweise schwer alkoholisierte oder sehr aggressive Personen) aus einem definierten Gebiet für maximal 24 Stunden weggewiesen werden können. 24 Stunden erscheinen zwar kurz; dafür kann relativ einfach, rasch und pragmatisch Ruhe geschaffen werden. Die Frist entspricht auch der Regelung im Kanton Zürich.» Die Bestimmung erlaubt zudem der Polizei, Dritte, zum Beispiel Taxifahrer, mit der Wegbringung zu beauftragen. Zudem können die Kosten der betroffenen Person verrechnet werden; überhaupt sollen polizeiliche Leistungen vermehrt von denjenigen, die sie beanspruchen, bezahlt werden, und zwar mit folgender Begründung: «Es ist beispielsweise stossend, wenn die Allgemeinheit für die Kosten aufkommen muss, wenn die Polizei eine stark alkoholisierte Person zu ihrem Schutz in Gewahrsam nehmen, überwachen und anschliessend auch noch die verschmutzte Ausnüchterungszelle reinigen muss. In derartigen Fällen sollen die Kosten dem Verursacher auferlegt werden», schreibt die Regierung. Weitere Änderungen sollen es der Polizei erlauben, direkt Bussen zu verhängen, wenn sie etwa bei ihrer Tätigkeit in der Schaffhauser Altstadt behindert wird. Nach der Aufhebung des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung entstand eine Gesetzeslücke, die mit einer neuen Bestimmung im Polizei- gesetz geschlossen werden soll. Diese soll es der Polizei etwa beim Verdacht auf Internet-Pädophilie erlauben, mit richterlicher Genehmigung verdeckte Vorermittlungen durchzuführen. Schliesslich sollen in Zukunft auch Personen als Polizeibeamtinnen und -beamte arbeiten dürfen, die nicht über das Schweizer Bürgerrecht verfügen, sonst aber alle Anforderungen erfüllen. Neben dieser enthält das revidierte Polizeigesetz noch zahlreiche weitere Änderungen. Der Gesetzesentwurf der Regierung geht jetzt bis zum 15. April zur Vernehmlassung an die Parteien, aber auch an die Stadt Schaffhausen und an Neuhausen.

Sicherheit Kanton soll zwei schweizerischen Konkordaten beitreten

Der Kanton Schaffhausen soll dem Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen beitreten. Das beantragt die Regierung dem Kantonsrat. Mit dem Konkordat soll sichergestellt werden, dass in der Schweiz alle privaten Sicherheitsfirmen die gleichen Anforderungen erfüllen müssen. Ein Beitritt sei im Interesse des Kantons, so die Regierung: «Zum einen kann damit vermieden werden, dass Sicherheitsunternehmen, welche die Minimalanforderungen nicht erfüllen, davon profitieren, dass der Kanton Schaffhausen zurzeit keine Bewilligung verlangt. Zum anderen regelt das Konkordat auch die sogenannten Türsteher. Zum Teil wird Gastgewerbebetrieben gestattet, von den Schliesszeiten abzuweichen mit der Auflage, Türsteher einzusetzen. Es bestehen jedoch bisher keine Anforderungen, welche diese zu erfüllen haben.»

Zudem soll der Kanton Mitglied der interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten werden. Seit 2003 betreibt die Kantonspolizei Bern im Auftrag der kantonalen Polizeikommandanten als Pilotbetrieb ein computergesteuertes Analysesystem, in dem Muster von Straftaten und Verhaltensmerkmale von erfassten Tätern gespeichert und verglichen werden. Nach ersten Fahndungserfolgen hat die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren beschlossen, dieses Analysesystem im Rahmen eines Konkordats definitiv einzuführen. Die Mehrheit der Kantone, so die Regierung, ist dem Konkordat bereits beigetreten.

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