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Qualitätssicherung im Bildungswesen

Schaffhauser Nachrichten, 31.10.2007 von Walter Joos

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Das neue Schulkonkordat bildet die rechtliche Grundlage zur Einführung einer landesweiten Qualitätssicherung im Bildungswesen.

Die Mitglieder des Kantonsrates haben am Montag den Beitritt des Kantons Schaffhausen zu einem neuen schweizerischen Schulkonkordat einstimmig gutgeheissen. Laut Aussage von Thomas Hurter, Präsident der zur Vorberatung der regierungsrätlichen Anträge eingesetzten Spezialkommission, ist der Inhalt der Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule mit den Bestimmungen der aktuellen kantonalen Vorlagen zur Schaffung eines Bildungsgesetzes und zur Revision des Schulgesetzes in jeder Hinsicht vereinbar. Der Beitritt zum neuen Konkordat zieht denn auch gemäss den Angaben von Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel für den Kanton Schaffhausen keine direkten zusätzlichen Kosten im Bildungswesen nach sich.

Schrittweise Umsetzung

Der Schaffhauser Kantonsrat gehört zu den ersten Institutionen des Landes, welche die im Schosse der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren ausgehandelte Vereinbarung ratifiziert haben. Der Beschluss untersteht allerdings noch dem fakultativen Referendum und tritt erst nach der Zustimmung durch mindestens neun weitere Stände in Kraft. Dies dürfte nach Aussage von Raphaël Rohner, Departementssekretär im Erziehungsdepartement, frühstens im nächsten Jahr der Fall sein. Zur schrittweisen Umsetzung der im neuen Konkordat enthaltenen Bestimmungen gewährt die Konferenz der Erziehungsdirektoren den Kantonen zudem eine Frist von maximal sechs Jahren.

Verbindliche Standards

Einen erheblichen Zeitbedarf erfordert insbesondere die Festlegung landesweit verbindlicher Bildungsstandards sowie die Schaffung der zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung notwendigen Instrumente. Im Rahmen des auf nationaler Ebene vorgesehenen Bildungsmonitorings soll künftig regelmässig überprüft werden, inwieweit die vorgegebenen Bildungsstandards an den obligatorischen Schulen der einzelnen Kantone tatsächlich erreicht werden. Das Ergebnis der gesamtschweizerisch vorgenommenen Erhebungen soll jeweils in den periodisch aufgelegten Bildungsberichten publiziert werden. Das erlaubt einen direkten Vergleich der Qualität der einzelnen Volksschulen. Mit dem Beitritt zum neuen Konkordat werden ausserdem die bereits vor drei Jahren von den Erziehungsdirektoren im Bereich des Fremdsprachenunterrichts gefassten Beschlüsse als verbindlich erklärt. Die im Kanton Schaffhausen schulpflichtigen Kinder werden künftig ab der dritten Klasse der Primarschule englischen Sprachunterricht erhalten. In der fünften Klasse der Primarschule kommt Französisch als zweite Fremdsprache hinzu.

Blockzeiten und Tagesstrukturen

Zu den wesentlichen Vorgaben der neuen Vereinbarung gehören im Weiteren auch die Einführung von Blockzeiten sowie der bedarfsgerechte Ausbau der so genannten Tagesstrukturen. Dies entspricht laut Raphaël Rohner voll und ganz den bisher auf kantonaler Ebene formulierten Zielsetzungen. Die Einführung von Blockzeiten an der Volksschule wurde vom Kantonsrat bereits im Frühling 2006 beschlossen und zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 von den Gemeinden flächendeckend umgesetzt. Im Verlauf der vergangenen Monate wurden ausserdem eine Motion von Jeanette Storrer (FDP, Schaffhausen) und ein Postulat von Ruth Peyer (SP, Schaffhausen) zur Erweiterung der ausserschulischen Betreuungsangebote vom Parlament gutgeheissen.

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