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Pensionskasse: 115 Prozent Deckung wichtiger als Teuerungsausgleich

Kantonsrat

Schaffhauser Nachrichten, 05.07.2013 von Erwin Künzi

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Der Kantonsrat hat gestern die erste Lesung des Pensionskassengesetzes abgeschlossen. Anträge zugunsten der Rentner hatten keine Chance.

Die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen müssen rechtlich und organisatorisch verselbständigt, ihre Finanzierung muss neu festgelegt werden. Das verlangt der Bund. Aus diesem Grund braucht der Kanton Schaffhausen ein Pensionskassengesetz für die Kantonale Pensionskasse, der rund 6600 Personen von 57 Arbeitgebern angeschlossen sind und die rund 3000 Renten auszahlt. Nach der Eintretensdebatte am 25. März begann der Kantonsrat mit der Detailberatung dieses Gesetzes (siehe SN vom 26. März), die er gestern in erster Lesung beendete.

Reserve oder Indexfonds?

Im Mittelpunkt der Debatte standen die Stabilisierungsbeiträge. Diese werden genutzt für die Äufnung von Wertschwankungsreserven sowie eines Indexfonds und zur Behebung einer Unterdeckung. Bezahlt werden müssen diese Beiträge von den Arbeitgebern und den Versicherten, wobei Letztere nur zur Kasse gebeten werden, wenn eine Unterdeckung der Pensionskasse vorliegt. Von einer Unterdeckung wird dann gesprochen, wenn der Deckungsgrad der Kasse unter 100 Prozent liegt, das heisst, wenn die Kasse nicht auf ein Mal hundertprozentig alle Rentenansprüche der Versicherten befriedigen könnte. Weitere Bestimmungen halten fest, dass bei einem Deckungsgrad zwischen 100 und 115 Prozent die Arbeitgeber Stabilisierungsbeiträge von 3 Prozent bezahlen müssen, die vollständig zur Äufnung der Wertschwankungsreserven verwendet werden. Ab einem Deckungsgrad von 115 Prozent müssen die Arbeitgeber maximal 2 Prozent bezahlen; dieses Geld kommt dann in den Indexfonds.

Verschlechterung für Rentner

Mit diesen Bestimmungen konnte sich Matthias Freivogel (SP, Schaffhausen) nicht anfreunden. Diese würden für die Rentner gegenüber dem heutigen Zustand eine deutliche Verschlechterung bedeuten, meinte er. Aus dem Indexfonds würde der Teuerungsausgleich der Renten bezahlt. Habe es dort kein Geld, würden die Rentnerinnen und Rentner auch keinen Teuerungsausgleich erhalten. Würden diese Bestimmungen eingeführt, so sei auf absehbare Zeit kein Geld für den Indexfonds zu erwarten, da zuerst eine Unterdeckung beseitigt und anschliessend Wertschwankungsreserven gebildet werden müssten. Freivogel wollte die Bestimmungen so abändern, dass der Indexfonds früher wieder geäufnet würde. Regierungspräsidentin Rosmarie Widmer Gysel sprach sich gegen den Antrag aus: Es brauche bei der Deckung die Reserve von 15 Prozent, erst nachher könne der Indexfonds wieder aufgefüllt werden. Der Antrag Freivogel wurde mit 33 zu 19 Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Antrag Freivogels, dass der aktuelle Betrag im Indexfonds für den Teuerungsausgleich verwendet werden müsse und nicht zum Ausgleich der Unterdeckung herangezogen werden dürfe, wurde ebenfalls, mit 28 zu 18 Stimmen, abgelehnt. Das Pensionskassengesetz geht damit in die zweite Lesung.