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Neues Schulgesetz sieht sechs Schulkreise vor
Das neue Schulgesetz bringt für das Schulwesen grundlegende Änderungen. Seit gestern ist es in der Vernehmlassung.
Schaffhauser Nachrichten, 22.11.2005 von Erwin Künzi
Lange wurde an ihm gearbeitet, seit gestern liegt es auf dem Tisch: das neue Schulgesetz für den Kanton Schaffhausen, begleitet von einem Bildungsgesetz. Wird der Gesetzestext so, wie ihn gestern Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel und Mitglieder des Projektteams den Medien vorstellten, in die Tat umgesetzt, so stehen dem Schulwesen des Kantons die grössten Umwälzungen seit hundert Jahren bevor. Das sind die wichtigsten Punkte dieses Gesetzes:
Der Kanton wird in sechs Schulkreise aufgeteilt. Die Gemeinden in jedem Schulkreis schliessen sich zu einem Zweckverband zusammen, der für die Volksschule verantwortlich ist. Welche Gemeinden zu welchem Schulkreis gehören (siehe Grafik), bestimmt der Regierungsrat. Er übt die Oberaufsicht über das Schul- und Bildungswesen im Kanton aus. Der Erziehungsrat wird abgeschafft. Die Regierung wählt einen Bildungsrat, der sie in Bildungsfragen berät. Er besteht aus neun Mitgliedern, nämlich dem zuständigen Regierungsmitglied an der Spitze sowie acht Fachleuten. Kompetenzen, wie sie der Erziehungsrat heute hat, hat dieser Bildungsrat nicht.
Schulräte wählen Rektoren
Die einzelnen Schulkreise werden jeweils von einem Schulrat geleitet, der für die politische Führung verantwortlich ist und unter anderem bestimmt, wo im Schulkreis die Schulhäuser stehen. Der Schulrat setzt sich aus den Schulreferenten der Gemeinden des Schulkreises zusammen. Eine Ausnahme ist Neuhausen am Rheinfall: Da die Gemeinde mit dem Schulkreis deckungsgleich ist, agiert der gesamte Gemeinderat auch als Schulrat. Die bisherigen Schulbehörden werden abgeschafft. Jeder Schulkreis ist auch eine geleitete Schule. An ihrer Spitze steht eine Leitung, bestehend aus einem Rektor oder einer Rektorin, die vollamtlich arbeiten, sowie mindestens zwei Schulleitern oder Schulleiterinnen. Letztere können noch teilweise unterrichten. Rektor oder Rektorin sowie sämtliche Schulleiter werden vom Schulrat gewählt. Die Schulleitung ist für die operative Leitung der Schulen im Schulkreis verantwortlich, so etwa auch für die Qualifikation der Lehrpersonen. Angestrebt wird «eine selbstverantwortliche, eigenständige Schule mit kurzen Entscheidungswegen», erklärte Rainer Schmidig vom Projektteam.
Schülerpauschale
Neu geregelt wird auch die Finanzierung. Bisher übernahm der Kanton 43,5 Prozent der Lohnkosten der Lehrpersonen im Kindergarten und in der Volksschule. Neu gilt der Grundsatz «Die Finanzierung der Volksschule ist Sache der Gemeinden.» Das heisst nicht, dass sich der Kanton aus der finanziellen Verantwortung verabschiedet. Er stellt diese aber auf eine neue Basis: In Zukunft zahlt er eine Schülerpauschale (siehe Kasten auf dieser Seite). Der Gesamtbetrag soll, so wurde gestern betont, dem entsprechen, was der Kanton heute über die Lohnkosten zahlt. Diese Pauschale soll jeweils der Entwicklung der Schülerzahlen und des Landesindexes angepasst werden, ebenso dann, wenn der Kanton die Rahmenbedingungen für die Schule verändert. Was den Bau von Schulhäusern angeht, so ist dieser Sache der Schulkreise. Der Kanton seinerseits will das Gesetz über die Subventionierung von Schulbauten anpassen, und zwar so, «dass keine neuen Bauten provoziert werden», wie Rosmarie Widmer Gysel erklärte. Für die Sonderschule gilt eine Ausnahmeregelung: Diese wird nicht durch die Schülerpauschalen, sondern durch den Kanton finanziert.
Zwei Jahre Kindergarten
Was die Schule selbst angeht, so soll in Zukunft jedes Kind obligatorisch zwei Jahre lang den Kindergarten besuchen. Das ist heute schon bei 98 Prozent aller Kinder der Fall. Stichdatum für den Schuleintritt ist neu der 1. August und nicht mehr der 1. Mai. Für die Volksschule gilt der Grundsatz «Integration statt Separation». Angestrebt wird die integrative Regelschule; Rahmenbedingungen und Richtlinien sollen in einem gesonderten Projekt ausgearbeitet werden, das 2006 vorliegen soll. Das 10. Schuljahr gehört neu zur Berufsbildung, das 9. Schuljahr (Werkklassen) wird kantonalisiert. Gefördert werden soll auf der Sekundarstufe I die Durchlässigkeit zwischen Real- und Sekundarschule. Die Sonderschule bleibt unverändert.
5000 Franken Busse für Eltern
Was die Eltern betrifft, so wird im neuen Schulgesetz unmissverständlich festgehalten, dass sie bei der Erziehung ihrer Kinder die Hauptverantwortung tragen. Wenn sie nicht dafür sorgen, dass ihre Kinder regelmässig die Schule besuchen, können sie gebüsst werden, und zwar mit Bussen bis zu 5000 Franken. Was die Lehrpersonen angeht, so werden diese nach kantonalem Recht angestellt. Die bisher noch bestehenden Gemeindezulagen bei der Entlöhnung werden abgeschafft. Wenn eine Lehrperson verurteilt worden ist, zum Beispiel wegen Pädophilie, kann ihr die Unterrichtsberechtigung entzogen werden. Dieser Entzug wird in eine gesamtschweizerische, von der Erziehungsdirektorenkonferenz geführte Liste eingetragen.
Ab Schuljahr 2007/08
Das 58 Artikel umfassende Schulgesetz ist zusammen mit dem Bildungsgesetz, das als Rahmengesetz 23 Artikel zur allgemeinen Bildung und zur Berufsbildung enthält, zusammen mit einem Fragebogen seit gestern in einer breit angelegten Vernehmlassung. Diese dauert bis zum 28. Februar 2006. Bis Mitte Mai wird die Vernehmlassung ausgewertet und sollen die Gesetzesentwürfe angepasst sein. Zudem müssen verschiedene Gesetze und Dekrete revidiert werden.
Bis Mitte Juni will das Erziehungsdepartement, das neu Bildungsdepartement heissen soll, die bereinigten Gesetzesvorlagen der Regierung vorlegen. Nach der Beratung im Erziehungsrat soll der Regierungsrat die Vorlagen im Juli zuhanden des Kantonsrats verabschieden. Dieser soll seine Beratungen bis Ende 2006 abschliessen. Die Volksabstimmung ist für März 2007 geplant, und ab dem Schuljahr 2007/08 sollen die neuen Gesetze samt den verschiedenen Übergangsbestimmungen in Kraft treten. (ek)