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Neuer Anlauf der Regierung zur Revision des Schulgesetzes
Schaffhauser Nachrichten, 07.02.2009 von Walter Joos
Die Exekutive will Parlament und Volk so rasch wie möglich eine neue konsensfähige Vorlage zur Revision des geltenden Schulgesetzes unterbreiten.
Nach einer sorgfältigen Analyse der Ursachen der zu Beginn dieses Jahres vom Souverän abgelehnten Schulreform nimmt die Regierung einen neuen Anlauf zur Totalrevision des aus den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden Schulgesetzes. Dies geht aus einer gestern veröffentlichten Mitteilung aus dem Erziehungsdepartement hervor. Angesichts der Tatsache, dass der Reformbedarf bei der Volksschule unbestritten ist, sollen nach den Sommerferien alle an einer Modernisierung von Bildung und Schule interessierten Kreise zu einer sorgfältig vorbereiteten und von einem kompetenten Experten geleiteten Grossveranstaltung aufgeboten werden. Im Hinblick auf eine vertiefte Bearbeitung der im Rahmen der genannten Veranstaltung definierten Themenkreise will Regierungspräsidentin Rosmarie Widmer Gysel verschiedene Arbeitsgruppen zur Erarbeitung von mehrheitsfähigen Lösungen einsetzen. Ziel der Vorsteherin des Erziehungsdepartementes ist es, die Vorarbeiten zugunsten eines neuen Schulgesetzes von Anfang an offen zu gestalten und möglichst breit abzustützen. Ein wesentlicher Punkt ist für Rosmarie Widmer Gysel die Frage, ob ein zweiter Versuch für eine umfassende Schulreform gestartet oder ob das bestehende Gesetz schrittweise mit Hilfe von mehreren Teilrevisionen erneuert werden soll. Neben den rein pägagogischen Fragen spielen selbstverständlich auch die im Vorfeld der gescheiterten Vorlage kritisierten finanziellen und organisatorischen Aspekte eine wesentliche Rolle. Zu welchem Zeitpunkt ein erster Entwurf zu einer neuen Vorlage präsentiert werden kann und ob dieser zuerst den interessierten Mitgliedern der Schulbehörden, der Lehrervereine, der Schulleitungen, der Elternvertretungen und des Erziehungsrats nach Möglichkeit zur Stellungnahme unterbreitet werden, ist zurzeit offen. Dies gilt selbstverständlich auch bezüglich des Zeitpunktes, an dem die Regierung dem Parlament und in der Folge auch dem Souverän eine zweite Vorlage zur Totalrevision des Schulgesetzes zur Beratung und zum abschliessenden Entscheid unterbreiten kann. Die Erarbeitung mehrheitsfähiger Lösungen hat aus Sicht der Regierungspräsidentin im Moment gegenüber einer möglichst raschen Gangart Vorrang. Ziel der Vertreter des Erziehungsdepartementes ist es jedoch, so bald wie möglich zu einem tragfähigen Konsens zu gelangen.