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Nachgefragt
Schaffhauser Nachrichten, 28.06.2007 von Erwin Künzi
«Entscheid nicht nachvollziehbar»
Der Nationalrat hat am 21. Juni im Rahmen der Beratungen über das neue Sprachengesetz beschlossen, die erste Fremdsprache in der Schule müsse eine Landessprache sein. Die Kantone haben sich hier aber schon auf eine Regelung geeinigt. Diese sieht für viele Kantone, darunter auch für Schaffhausen, vor, dass die erste Fremdsprache Englisch ist.
Rosmarie Widmer Gysel, was halten Sie als Erziehungsdirektorin des Kantons Schaffhausen von diesem Entscheid?
Rosmarie Widmer Gysel: Ich kann ihn nicht nachvollziehen. Ich muss daraus schliessen, dass der Nationalrat nicht voll informiert war oder dass bei der Abstimmung seltsame Allianzen gespielt haben. Am 14. Juni, also exakt eine Woche vorher, hat die Konferenz der Erziehungsdirektoren die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) einstimmig verabschiedet. Dort heisst es im Artikel 4: «Die erste Fremdsprache wird, entsprechend der in Artikel 6 festgelegten Dauer der Schulstufen, spätestens ab dem 5. Schuljahr (die Primarstufe schliesst neu die zwei Jahre Kindergarten ein), die zweite Fremdsprache ab dem 7. Schuljahr unterrichtet. Eine der beiden Sprachen ist eine zweite Landessprache, deren Unterricht kulturelle Aspekte einschliesst; die andere Sprache ist Englisch. In beiden Fremdsprachen werden per Ende der obligatorischen Schule gleichwertige Kompetenzniveaus vorgegeben.» Das heisst im Klartext, dass nach Regionen organisiert wird, mit welcher Sprache begonnen wird. In der Ost-, Nord- und Zentralschweiz ist das Englisch. Wichtig ist, dass zum Ende der Schulzeit bei beiden Sprachen das gleiche Kompetenzniveau erreicht worden ist. Meiner Meinung nach hat der Nationalrat zudem gegen Verfassungsrecht verstossen. Im Mai 2006 hat das Volk mit grosser Mehrheit dem Bildungsartikel zugestimmt. Dieser hält die Kompetenzen der Kantone fest. Der Bund darf nur eingreifen - und das auch nur bei organisatorischen Fragen, nicht bei Fächern -, wenn die Kantone sich nicht einig sind, und das sind sie ja hier.
Was wären die Folgen für Schaffhausen, wenn das Bundesparlament abschliessend bestimmen würde, dass zwingend zuerst eine Landessprache unterrichtet werden muss?
Widmer Gysel: Das wird sicher nicht so beschlossen. Ich bin überzeugt, dass sich das Bundesparlament an das hält, was in der Verfassung steht, und an das, was die Kantone beschlossen haben. Der Ständerat wird diesen Beschluss noch ändern, und der Nationalrat auch. Würde das Sprachengesetz in der jetzt vom Nationalrat beschlossenen Form durchgehen, gäbe es ein Referendum und das Volk würde das Gesetz in dieser Form ablehnen.
Was werden Sie und die anderen Erziehungsdirektoren jetzt unternehmen?
Widmer Gysel: Wir sind im Gespräch mit unseren Bundesparlamentariern. Wir zeigen ihnen auf, wo wir in dieser Frage heute stehen. Die Schaffhauser Regierung hat bei den regelmässigen Treffen mit den Parlamentariern diese Problematik auch schon besprochen, und mit unseren Ständeräten werde ich noch vor der nächsten Session das Gespräch suchen.