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Nach gutem Jahr keine Prämienerhöhung
Schaffhauser Nachrichten, 23.04.2013 von Erwin Künzi
Wenige Schadensfälle, befriedigende Finanzerträge: Die Kantonale Gebäudeversicherung hat ein gutes Jahr hinter sich.
27. März 2012, kurz nach 12 Uhr: In Hallau sitzt der Inhaber einer Karosseriewerkstatt beim Mittagessen, als er bemerkt, dass aus dem Dach seines Betriebs Rauch aufsteigt. Er alarmiert die Feuerwehr, bald sind 110 Feuerwehrmänner und Polizisten vor Ort und bekämpfen den Brand. Nach zwei Stunden ist das Feuer gelöscht, das vermutlich durch Schweissarbeiten ausgelöst wurde. Verletzt wurde niemand, am Gebäude und an den darin untergebrachten Autos entstand ein Schaden von, wie die SN damals schrieben, «mehreren Zehntausend Franken». Wie gross der Schaden beim Gebäude tatsächlich war, ist seit gestern öffentlich: Die Kantonale Gebäudeversicherung (KGV) bezahlte 260 000 Franken. Damit war der Brand in Hallau der grösste Feuerschaden im Kanton Schaffhausen im vergangenen Jahr, wie Direktor Andreas Rickenbach gestern bei der Vorstellung des Geschäftsberichts der KGV für 2012 erklärte.
Der Brand in Hallau war 2012 einer von 130, die in der Mehrheit glimpflich verliefen und einen Schaden von 1,32 Millionen Franken verursachten, was deutlich unter dem zehnjährigen Durchschnitt liegt. Da auch die Elementarschäden moderat ausfielen und dafür lediglich 270 000 Franken ausbezahlt werden mussten, wirkte sich dies auf das Ergebnis der KGV positiv aus, zumal auch das Finanzergebnis wegen der steigenden Börsenkurse positiv war. Unter dem Strich schaute so ein Plus von knapp 5,8 Millionen Franken heraus. Das freut auch die Hausbesitzer, denn, so konnte Regierungspräsidentin Rosmarie Widmer Gysel bekannt geben, dank des guten Ergebnisses ist in nächster Zukunft nicht mit einer Prämienerhöhung zu rechnen. Die Durchschnittsprämie beträgt 52,5 Rappen pro 10 000 Franken Versicherungskapital. Darin eingeschlossen ist allerdings auch eine Brandschutzabgabe von durchschnittlich 28,6 Rappen, die im schweizerischen Vergleich hoch ist. Rechnet man diese ab, ist die Schaffhauser Prämie die viertniedrigste in der Schweiz. Im Weiteren gab Rickenbacher bekannt, dass die Richtlinien für die Schätzung der Bau- und Versicherungswerte neu gefasst wurden (siehe Kasten). «Ein Handlungsbedarf besteht für die Kunden aber nicht», so Rickenbach.
Wird ein Gebäude geschätzt und sein Versicherungswert festgelegt, ergeben sich oft Abgrenzungsfragen: Was übernimmt die Gebäudeversicherung, was gehört zur Einrichtung und muss deshalb durch private Versicherungen übernommen werden? Um diese Fragen zu klären, hat die Gebäudeversicherung des Kantons Schaffhausen Richtlinien erlassen, die am 1. Juli 2013 in Kraft treten und die bestehenden ersetzen. Ziele der Revision waren eine Harmonisierung innerhalb der Ostschweiz, eine bessere Verständlichkeit der Richtlinien sowie inhaltliche Anpassungen. So sind neu mit dem Gebäude versichert: Fotovoltaikanlagen, wenn sie sich im, am oder auf dem Gebäude befinden; Steuerungen von Hausleitsystemen, eingebaute Bildschirme zu mitversicherten Anlageteilen; nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Remisen werden unter bestimmten Umständen niedriger klassiert. Zudem werden kunsthandwerkliche Bestandteile, namentlich bei historischen Bauten, bei der Wertermittlung der Wiederherstellungskosten nur berücksichtigt, wenn der Kunde das will.