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Mehr Flexibilität in der Berufsbildung

Schaffhauser Nachrichten, 21.03.2006 von Walter Joos / Erwin Künzi

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Die Berufsbildung soll im Kanton Schaffhausen nach Ansicht von Regierung und Parlament eine flexiblere gesetzliche Basis erhalten.

«Wir müssen uns den neuen Herausforderungen im Bereich der Berufsbildung stellen.» Dies erklärte Bruno Leu (SVP, Neunkirch) zu Beginn der gestrigen Eintretensdebatte über die Vorlage zum Erlass eines neuen kantonalen Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Berufsbildungsgesetz. Er beantragte den Mitgliedern des Kantonsrates auf den von der Regierung unterbreiteten und von der vorberatenden Kommission in einigen Punkten modifizierten Entwurf einzutreten und den neuen Bestimmungen zuzustimmen. Nach Aussage des Kommissionspräsidenten erfordern der markante Wandel in der Wirtschaft einerseits und die neuen gesetzlichen Vorgaben des Bundes andererseits eine Anpassung der bisher geltenden rechtlichen Grundlagen. Im Zentrum stehe jedoch nach wie vor das Ziel, die berufliche Handlungsfähigkeit der Jugendlichen zu fördern und deren Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt sicherzustellen.

Zeitpunkt ist sinnvoll

Im Verlauf der weiteren Debatte signalisierten auch die Vertreter der übrigen Fraktionen ihre grundsätzliche Zustimmung zur Stossrichtung des neuen Gesetzes. «Wir haben uns innerhalb der Fraktion von FDP und CVP allerdings gefragt, ob angesichts der momentanen Umwälzungen im Bereich der Wirtschaft der Zeitpunkt zum Erlass neuer Bestimmungen sinnvoll ist», erklärte Richard Mink (CVP, Ramsen). Auf Grund der vom Bund gesetzten Fristen befinde sich der Kanton jedoch im Zugzwang. Ein Aufschieben der vorgeschlagenen Anpassungen sei darum wenig sinnvoll. Auch bei der Fraktion der ÖBS und EVP hat die Vorlage laut Aussage von René Schmidt (ÖBS, Schaffhausen) ein gutes Echo gefunden. Zur Stärkung der Wirtschaftskraft unseres Landes sei heute mehr Flexibilität in der Berufswelt unerlässlich. Zu diesem Zweck müsse der Gesetzgeber unter anderem auch den Zugang zur Weiterbildung erleichtern.

Veränderte Finanzierung

Ursula Leu (SP, Schaffhausen) gab im Verlauf der weiteren Debatte die Zustimmung der Sozialdemokraten zur Vorlage bekannt. Sie kündigte jedoch gleichzeitig einen Antrag zur Erweiterung der Zahl der Mitglieder des im Gesetz stipulierten Berufsbildungsrates an. Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel zeigte sich über die positive Aufnahme der Vorlage erfreut. Da die Finanzierung der Berufsbildung durch den Bund am 1. Januar 2008 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werde, sei eine zeitgerechte Anpassung der bestehenden Normen auch in dieser Beziehung im Interesse des Kantons, erklärte die Vorsteherin des Erziehungsdepartementes.

Amtszeit wird nicht beschränkt

In der Detailberatung stellte Florian Keller (ALS, Schaffhausen) den Antrag, die Zahl der Mitglieder des Berufsbildungsrates zu erweitern. Nach seiner Ansicht sollten diesem Gremium je drei Angehörige von Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer angehören. Bruno Leu (SVP, Neunkirch) bat den Rat, diesen Antrag abzulehnen. Es gehe im Berufsbildungsrat weder um primär patronale noch um gewerkschaftliche Anliegen. Für den Einsitz in diesem Gremium sei einzig die fachliche Kompetenz der zur Verfügung stehenden Personen massgebend. Mit 43 zu 28 Stimmen wurde der Antrag von Florian Keller in der Folge mehrheitlich abgelehnt. Keine Mehrheit fand auch der von Martina Munz (SP, Hallau) eingebrachte Vorschlag, die Amtszeit der Mitglieder des Berufsbildungsrates zu beschränken. Dieser Antrag wurde mit 33 zu 32 Stimmen verworfen. Positive Aufnahme fand dagegen die Anregung von Andreas Gnädinger (JSVP, Schaffhausen), die Aufgabe des Berufsbildungsamtes bezüglich der Schaffung eines ausreichenden und bedarfsgerechten Angebotes an Arbeitsplätzen so zu formulieren, dass daraus kein Recht auf eine Lehrstelle abgeleitet werden kann. Bruno Leu (SVP, Neunkirch) versprach, die Sache in der Kommission im Hinblick auf die zweite Lesung zu überprüfen.

Kein neuer Fonds

Florian Keller (ALS, Schaffhausen) stellte im Weiteren den Antrag, einen Berufsbildungsfonds einzurichten und diesen mit Abgaben seitens jeder Betriebe zu äufnen, welche keine Lehrlinge ausbilden. Damit sollen so genannte «Trittbrettfahrer» an den Kosten der Berufsausbildung beteiligt werden. Der Vorschlag wurde im Verlauf der weiteren Beratung von Ursula Leu (SP, Schaffhausen) und Iren Eichenberger (ÖBS, Schaffhausen) unterstützt. Samuel Erb (SVP, Schaffhausen), Gerold Meier (FDP, Dörflingen) und Alfred Tappolet (SVP, Schaffhausen) baten den Rat jedoch, die Schaffung eines solchen Fonds aus rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen abzulehnen. Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel verwies zudem auf die Tatsache, dass das Schweizer Volk 2003 eine Initiative mit der gleichen Zielsetzung abgelehnt habe. Das Berufsbildungsgesetz ermögliche die Schaffung branchenspezifischer Fonds. Fünf Fachverbände hätten diese auf schweizerischer Ebene bereits eingerichtet. Es wäre darum falsch, so Widmer Gysel, wenn der Kanton einen zusätzlichen Fonds einrichten würde. Der Antrag von Florian Keller wurde schliesslich mit 43 zu 27 Stimmen abgelehnt. Die Kommission wird ihn aber bei der Vorbereitung der zweiten Lesung noch einmal be- handeln.

Umstrittene Vereinbarung

Zustimmung fand hingegen ein Antrag von René Schmidt (ÖBS, Schaffhausen). Mit 39 zu 19 Stimmen beschloss der Rat, die Aufgaben der kantonalen Berufsmaturitätskommission noch einmal im Detail zu prüfen. Kann die Regierung mit anderen Kantonen Vereinbarungen abschliessen, die über dem kantonalen Recht stehen? Über diese Frage entspann sich eine längere Diskussion, die jedoch keine Klarheit brachte. Mehr Klarheit herrschte beim nächsten Antrag: René Schmidt (ÖBS, Schaffhausen) wollte, dass alle unabhängig vom Alter das Recht auf einen unentgeltlichen Abschluss einer Berufsausbildung haben (Nachausbildung). Dem stimmte der Rat mit 36 zu 31 Stimmen zu. Das Gesetz geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. (W. J./ek)

Quelle