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Kein Konsens beim Schulgeld

Schaffhauser Nachrichten, 05.09.2006 von Walter Joos

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Beim Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz erhalten die Stimmberechtigten das letzte Wort. Die Sozialdemokraten lehnten gestern die Vorlage im Kantonsrat ab.

Bei der abschliessenden Beratung des neuen Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz blieben die Meinungen im Parlament in einzelnen Punkten gestern erneut geteilt. So wurde der von Florian Keller (ALS, Schaffhausen) gestellte Antrag, wonach die aus insgesamt sechs Vertretern von Organisationen der Arbeitswelt bestehende Delegation im Berufsbildungsrat in jedem Fall aus je drei Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bestehen soll, nach kurzer Diskussion mit 44 zu 30 Stimmen abgelehnt. Auch der vom Vertreter der Alternativen Liste begründete Vorschlag zur Einrichtung eines durch Betriebe ohne Lehrlingsausbildung zu äufnenden Berufsbildungsfonds zur Verbesserung des Lehrstellenangebotes fand gestern - wie bereits anlässlich der ersten Lesung des neuen Gesetzes (siehe SN vom 21. März) - keine Mehrheit. Bruno Leu (SVP, Neunkirch), Philipp Dörig (SVP, Schaffhausen) und Gottfried Werner (SVP, Beggingen) machten rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Gründe für den ablehnenden Standpunkt geltend. Die von Florian Keller begründete Forderung scheiterte schliesslich mit 47 zu 27 Stimmen.

Regierung bläst zum Rückzug

Eine längere Diskussion löste der von Erziehungsdirektorin Rosmarie Widmer Gysel formulierte Antrag, den ursprünglich von René Schmidt (ÖBS, Schaffhausen) begründeten und im Hinblick auf die gestrige Beratung von der Spezialkommission ins Gesetz aufgenommenen Wunsch, wonach der Besuch einer Berufsfachschule für eine bestimmte Kategorie von Lernenden mit Wohnort im Kanton unentgeltlich sein soll, ersatzlos zu streichen. Dabei geht es primär um erwachsene Personen, welche weder über einen ordentlichen Lehrvertrag noch über einen Lehrabschluss verfügen und sich - in der Regel nach abgeschlossener Attestausbildung - berufsbegleitend auf die Lehrabschlussprüfung vorbereiten. Aus der Sicht der Regierung geht diese Form einer «unentgeltlichen Nachholbildung» zu weit. Sie würde - so Rosmarie Widmer Gysel - zudem zu einer Ungleichbehandlung von Schülern mit Schulort ausserhalb des Kantons sowie zu ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Schulträger führen. Demgegenüber vertraten René Schmidt (ÖBS, Schaffhausen), Susanne Mey (SP, Schaffhausen), Florian Keller (ALS, Schaffhausen), Stefan Zanelli (SP, Thayngen) und Iren Eichenberger (ÖBS, Schaffhausen) die Auffassung, dass gerade diese Personen über geringe finanzielle Möglichkeiten verfügen und darum nicht zur Bezahlung eines Schulgeldes herangezogen werden sollten. Mit 35 zu 31 Stimmen wurde der regierungsrätliche Streichungsantrag jedoch gutgeheissen. Auf Antrag von Rainer Schmidig (EVP, Schaffhausen) wurde der zuständigen Stelle des Erziehungsdepartementes im Gegenzug die Kompetenz eingeräumt, in Härtefällen auf Gesuch hin das umstrittene Schulgeld ganz oder teilweise zu erlassen. Mit 47 zu 25 Stimmen wurde das Gesetz letztlich gegen den Willen der Sozialdemokraten und Ökoliberalen verabschiedet.

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