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Kantonale Pensionskasse wird selbständig

Schaffhauser Nachrichten, 26.03.2013 von Erwin Künzi

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Der Bund hat die Grundlagen für die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen neu geregelt. Deshalb braucht es ein Pensionskassengesetz, mit dessen Beratung der Kantonsrat gestern begonnen hat.

Die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen sollen rechtlich und organisatorisch verselbständigt und ihre Finanzierung neu festgelegt werden. So sieht es das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vor, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Um den neuen Vorschriften des Bundes nachzukommen, braucht der Kanton Schaffhausen für die Kantonale Pensionskasse, in der rund 6600 Personen von 57 Arbeitgebern angeschlossen sind und die rund 3000 Renten auszahlt, ein Pensionskassengesetz.

Die Vorlage, die die Regierung dazu dem Kantonsrat unterbreitet hat, stiess sowohl in der vorberatenden Kommission als auch bei den Fraktionen auf ein gutes Echo. Die Kommission unter der Leitung von Urs Capaul (ÖBS, Schaffhausen) war einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Sie begrüsse es, dass eine Vollkapitalisierung gewählt worden sei; so müsse der Kanton keine Staatsgarantie leisten, so Capaul. Die Massnahmen, die zur Ausfinanzierung führen sollen, seien ausgewogen. Was die Verwaltungskommission der Pensionskasse angeht, soll diese aus je fünf Vertretern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber bestehen, wovon je einer ein Externer sein darf.

Leistungsfähigkeit gesichert

Die Fraktionssprecher bekannten sich zur Vorlage; die einen wie Patrick Strasser (SP, Neuhausen) fanden sie knapp genügend («Wir sind kritisch-positiv eingestellt, aber gegen jede Verschlechterung»), die anderen wie Andreas Gnädinger (SVP, Siblingen) «grosszügig gegenüber dem Staatspersonal». Und Lorenz Laich (FDP, Dörflingen) meinte, die Leistungsfähigkeit der Kasse könne mit der Vorlage zwar nachhaltig gesichert werden, aber «wir sind aktuell meilenweit von einer soliden Schwankungsreserve entfernt». In der Detailberatung beantragte Peter Neukomm (SP, Schaffhausen), die Regierung solle bei der Wahl der Arbeitgebervertreter auch die Grösse, also die Zahl der vertretenen Arbeitnehmer, berücksichtigen. Nachdem Regierungspräsidentin Rosmarie Widmer Gysel erklärt hatte, das tue die Regierung ohnehin, wurde der Antrag Neukomms mit 32 zu 17 Stimmen abgelehnt. Die Mittel aus dem Indexfonds müssen zur Behebung der Unterdeckung der Kasse verwendet werden. Ein Antrag von Patrick Strasser, diesen Entscheid der Verwaltungskommission der Pensionskasse zu überlassen, wurde mit 33 zu 16 abgelehnt.