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Kanton akzeptiert Urteil

Schaffhauser Nachrichten, 01.10.2018 von Marc Liebenberg

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schaffhausenIm Fall eines vor zwei Jahren bei der Schaffhauser Polizei fristlos entlassenen Mitarbeiters bleibt es beim Urteil des Schaffhauser Kantonsgerichts. Dieses hat Mitte Dezember geurteilt, dass die fristlose Entlassung ungerechtfertigt war. Insbesondere hätte Polizeikommandant Kurt Blöchlinger vorgängig andere Massnahmen disziplinarischer Art ergreifen müssen, heisst es im Urteil. Der betreffende Expolizist hatte gegen seinen früheren Arbeitgeber Klage eingereicht und eine Zahlung in Höhe von drei Monatslöhnen, rund 23 000 Franken, gefordert. Die Schaffhauser Polizei und ihre vorgesetzte Behörde, das Finanzdepartement, haben nun gestern bekannt gemacht, dass sie das Urteil nicht an das Obergericht weiterziehen werden.

Offener Streit am Arbeitsplatz

Die Schaffhauser Polizei sei nach Rücksprache mit der Vorsteherin des Finanzdepartements davon ausgegangen, dass im konkreten Fall wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung vorgelegen hätten. Dem Entlassenen hatten seine Vorgesetzten vorgeworfen, er habe Informationen vorent- halten, Stellungnahmen verweigert und dadurch das Vertrauensverhältnis zum Polizeikommando zerstört. Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel, oberste Personalverantwortliche der Polizei, sagte gestern, der Verzicht auf einen Weiterzug des Urteils sei kein Eingeständnis einer Fehlleistung: «Es handelt sich um eine Beurteilung, ob die Gründe für eine fristlose Entlassung gegeben waren oder nicht. Aus unserer Sicht war dies damals der Fall. Das Gericht ist nun nach eigenem Ermessen zu einer anderen Beurteilung gekommen. Das ist zu akzeptieren.» Die Schaffhauser Polizei nehme zur Kenntnis, dass sie andere Disziplinarmassnahmen hätte ergreifen müssen, bevor sie den Mitarbeiter fristlos entliess. «Die Polizei wird nun die Prozess­abläufe anpassen», sagt Widmer Gysel. «Vom befristet angestellten ehemaligen Mitarbeiter hätten wir uns gleichwohl getrennt», fügt sie an.