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Hoher Anspruch
Kommentar
Schaffhauser Nachrichten, 21.03.2006 von Walter Joos
Walter Joos zum Entwurf für eine neue Rechtsgrundlage zur Berufsbildung
Die rechtlichen Grundlagen für die Berufsbildung im Kanton Schaffhausen bedürfen auf Grund veränderter Anforderungen in der Arbeitswelt sowie neuer gesetzlicher Vorgaben des Bundes einer Anpassung. Die Regierung hat am 20. Dezember des letzten Jahres eine entsprechende Vorlage zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Der noch im alten Jahr von Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel erläuterte Entwurf fand sowohl in der vorberatenden Spezialkommission als auch bei der gestrigen Beratung im Plenum des Kantonsrates eine positive Aufnahme. Das neue Gesetz beinhaltet einerseits ein Bekenntnis zum partnerschaftlichen Ausbildungssystem mit Lehrbetrieben und Berufsfachschulen und bringt andererseits eine grössere Flexibilität beim Vollzug der vom Bund festgelegten Grundsätze. Eine moderne Berufsbildung und eine zeitgemässe Weiterbildung erfordern heute eine permanente Anpassung der Lerninhalte an die sich stetig verändernden Anforderungen in der Arbeitswelt. Versteckte Talente und vorhandene Interessen müssen zudem im Interesse einer prosperierenden Wirtschaft rechtzeitig entdeckt und gefördert werden. Gleichzeitig sollen die Chancengleichheit der Geschlechter sowie die Durchlässigkeit innerhalb der bestehenden Berufsbildungssysteme gewahrt werden. Um unsere Stellung im globaler werdenden Wettbewerb zu halten und um das in den letzten Jahren verlorene Terrain wieder zurückzugewinnen, brauchen wir innovationsfähige Berufsleute. Diesem hohen Anspruch soll - so der Wille von Regierung und Parlament - das neue Berufsbildungsgesetz gerecht werden.