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Der Kanton gibt die Spitalliegenschaften ab

Schaffhauser Nachrichten, 15.01.2015

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Die Spitäler Schaffhausen sollen künftig allein für die Kantonsspitalgebäude zuständig sein. Auch der geplante Neubau wird nicht wie ursprünglich vorgesehen vom Kanton finanziert. Dies sieht die Regierung vor.

Die Spitäler Schaffhausen sind im Kantonsspital, im Psychiatriezentrum und im Pflegezentrum nur eingemietet. Die Liegenschaften selbst gehören dem Kanton Schaffhausen. Als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts bezahlen die Spitäler rund 10,4 Millionen Franken Miete pro Jahr.

Diese Eigentumsverhältnisse sollen nun angepasst werden: Die Liegenschaft Kantonsspital soll vom Kanton in das Eigentum der Spitäler Schaffhausen überführt werden. Nicht betroffen sind das Psychiatriezentrum (wird weiterhin vermietet) sowie das Pflegezentrum (wird wie berichtet geschlossen). Dies sieht eine neue Vorlage des Regierungsrats vor.

Geld fliesst keines

Für die Übertragung fliesst kein Geld. Die Spitäler müssen für das Kantonsspital, Versicherungsneuwert rund 203 Millionen Franken, keinen Kredit aufnehmen. «Die Spitäler sind als öffentlichrechtliche Anstalt quasi eine Tochterfirma des Kantons», sagte Gesundheitsdirektorin Ursula Hafner-Wipf gestern bei der Vorstellung der Pläne, «es handelt sich nicht um eine Privatisierung.» «Das Gebäude wird auch nicht einfach verschenkt», ergänzte der Leiter des Gesundheitsamts, Markus Schärrer. «Das Vermögen wird innerhalb des Kantons verschoben.» Die aufgrund ihres Alters und Zustandes weitgehend abgeschriebenen Gebäude sollen zu einem Buchwert von 20 Millionen Franken übertragen werden, also für deutlich weniger als den Versicherungswert. Diese Beträge darf man gemäss Vorlage aber nicht so vergleichen: Der Gebäudeversicherungswert erlaube keinen direkten Rückschluss auf den aktuellen Zustand der Gebäude und den Zeitwert. Das Grundstück selbst wiederum verbleibt beim Kanton und wird im Baurecht abgegeben.

Kanton finanziert Neubau nicht

Unter dem Strich solle sich der Schritt finanziell für den Kanton auszahlen, sagte Finanzdirektorin Rosmarie Widmer Gysel. Kurzfristig komme es zwar durch den Wegfall der Mieteinnahmen zu Einbussen, aber langfristig müsse der Kanton dafür weder Abschreibungen auf den Liegenschaften vornehmen noch Zinsen und Amortisationen finanzieren. Dies fällt besonders dann ins Gewicht, wenn das Kantonsspital in wenigen Jahren baulich grundlegend erneuert wird. Der Kanton spricht von einem Erneuerungsbedarf im Umfang von über 200 Millionen Franken. Frühere Neubauten und Erweiterungen wurden jeweils vom Kanton getragen und mit einem Steuerzuschlag finanziert. Dieser habe bis zu zehn Steuerprozente ausgemacht, führte die Finanzdirektorin aus. Dieser Zuschlag falle nun weg, die Spitäler müssten sich selbst um eine Finanzierung eines Neubaus bemühen. Auch das neue Krankenversicherungsgesetz sieht vor, dass die Investitionskosten der Spitäler bei den stationären Spitalleistungen über die Tariferträge zu finanzieren seien. Davon betroffen ist in erster Linie das Kantonsspital, weshalb auch nur diese Liegenschaft übertragen werden soll. Wie Baudirektor Reto Dubach ausführte, waren im Vorfeld mehrere andere Optionen geprüft worden, so auch eine Public-Private-Partnership oder ein vollständiger Verkauf inklusive Land. Die Liegenschaften zu übertragen, das Land aber im Besitz des Kantons zu belassen und im Baurecht abzugeben, habe sich aber als bester Weg erwiesen. «Mit dem Baurecht üben wir weiterhin genügend Einfluss auf den Boden und die Gebäude aus», sagte Dubach. Das Baurecht sei auch eine Garantie dafür, dass die medizinische Grundversorgung gesichert sei und das Land nicht plötzlich einer anderen Nutzung zugeführt werde, zudem sei die politische Umsetzung mit der Variante Baurecht chancenreicher. Gemäss der gestern vorgestellten Vorlage ist Schaffhausen nicht der erste Kanton, der diesen Schritt macht. Unter anderem bei den Kantonsspitälern Luzern, Aargau, Graubünden, Glarus und Thurgau ist das Werk bereits getan, in anderen Kantonen wie Solothurn sowie beim Unispital Zürich und beim Kantonsspital Winterthur sind analoge Umstellungen geplant. Gesundheitsdirektorin Hafner-Wipf ergänzte, dass auch künftig die politische Steuerung gewährleistet sei, so über den Spitalrat sowie die periodische Spitalplanung, welche über einen Leistungsauftrag sicherstelle, wie die Grundversorgung ausgestaltet sei.

«Finanzierung gesichert»

Spitaldirektor Hanspeter Meister schliesslich sprach zur Finanzierung eines Neubaus: «Ich wurde schon sicher zwei Dutzend Mal darauf angesprochen, dass wir uns einen Neubau gar nicht leisten können. Doch, können wir.» Ein Businessplan sehe vor, dass die Rendite (Stufe Ebitda) sich bis 2033 zwischen fünf und zehn Prozent bewege. «Das reicht aus, um eine Inves- tition im Umfang von 200 bis 250 Mil- lionen Franken zu finanzieren», sagte Meister. Zur Eigentumsübertragung der Liegenschaften hat nun der Kantonsrat das Wort. Die Vorlage soll bis im Spätsommer ins Parlament kommen.