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Das neue Nachrichtendienstgesetz bringt mehr Sicherheit für alle
Bericht über Anlass auf dem Lilienberg
Diverse, 28.06.2016 von Markus Gisel
Unternehmerisches Gespräch vom 15. Juni 2016 «Erhöht das neue Nachrichtendienstgesetz die Sicherheit der Schweiz?»; mit Dr. Paul Zinniker, stellvertretender Direktor Nachrichtendienst des Bundes (NDB), und Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel, Verantwortliche für den Bereich Sicherheit und Polizei im Kanton Schaffhausen; Moderation Andreas Widmer (Aktionsfeld Sicherheit & Armee); Zusammenfassung: Markus Gisel.
Zur Erinnerung: Die eidgenössischen Räte stimmten im vergangenen Jahr dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) zu. Dagegen hat eine Allianz aus Juso-, Grünen- und SP-Vertretern das Referendum ergriffen. Das Schweizer Volk wird deshalb am 25. September über das Gesetz abstimmen müssen.
Gesprächsleiter Andreas Widmer gab zu Beginn des Anlasses seiner Freude Ausdruck, dass so viele Gäste gekommen waren, um den Ausführungen von Rosmarie Widmer Gysel, Regierungsrätin im Kanton Schaffhausen, und von Dr. Paul Zinniker, stellvertretender Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes, zuzuhören.
Das neue Gesetz sei das Ergebnis einer sorgfältigen Risikobeurteilung unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die die Schweiz in den vergangenen 20 Jahren gemacht hat, meinte Zinniker. Er wies im Übrigen darauf hin, dass ein anderes Gesetz, das ebenfalls gerade sehr aktuell ist - das BÜPF (Bundesgesetz für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs), nichts mit dem NDG zu tun habe.
Bedrohung noch nie so nahe und real wie jetzt
Um die Wichtigkeit des neuen Gesetzes zu unterstreichen, meinte Zinniker: «Ich bin seit 25 Jahren beim Nachrichtendienst tätig und habe die Gefahr, die Bedrohung, noch nie so nahe und so real empfunden wie jetzt». Die Schweiz sei nicht nur mit terroristischen Bedrohungen konfrontiert, es gebe auch eine massive Spionagetätigkeit.
Die gesetzlichen Grundlagen seien nicht mehr aktuell und könnten den heutigen Bedrohungsformen nicht gerecht werden. Er bediente sich dann eines Beispiels um den beschränkten Handlungsspielraum zu beschreiben und machte klar, dass die Akteure, die die innere und äussere Sicherheit der Schweiz bedrohen, zunehmend aggressiver und die Bedrohungsformen immer komplexer werden.
In Zukunft könne der Nachrichtendienst in Computer eindringen und den Fernmeldeverkehr überwachen. Zudem könnten in öffentlichen, aber auch in privaten Räumen Überwachungsgeräte eingesetzt, der Aufenthaltsort von Personen im In- und Ausland festgestellt und Privaträume, Fahrzeuge und Behältnisse durchsucht werden. Allerdings nur unter sehr strengen Voraussetzungen und einem mehrstufigen, gerichtlichen und politischen Genehmigungsverfahren:
- Einwilligung des Bundesverfassungsgerichts St.Gallen.
- Zustimmung Chef VBS (dieser muss seinerseits vorerst den Sicherheitsausschuss, das heisst den Chef des Aussenministeriums und die Justizministerin konsultieren).
Zudem würden die Aktivitäten des Nachrichtendienstes durch eine unabhängige nachrichtendienstliche Aufsicht überwacht. Abschliessend fasste Dr. Zinniker das neue NDG mit folgenden Kernsätzen zusammen:
- Gezielte Suche nach Schlüsselinformation statt breitbandige Überwachung gesetzlich verankert
- Starke richterliche und politische Kontrolle durch mehrstufiges Genehmigungsverfahren
- Lückenlose Aufsicht durch Dienstaufsicht und unabhängige Kontrolle plus parlamentarische Aufsicht
- Umfassende und abgestufte Qualitätssicherung der Daten
- Klare Abgrenzung der Prävention und der polizeilichen Repression
- Angemessene und bescheidene Ressourcen
Das NDG sei ein modernes Gesetz, und er glaube, dass hier der Spagat zwischen Freiheit und Sicherheit gelungen ist, meinte Zinniker zum Schluss seines Referates. Er denke, ohne Sicherheit gebe es keine Freiheit!
Eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen
Oberstes Ziel des Nachrichtendienstes sei die Sicherheit der Schweiz, sagte Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel. Die Formen der Bedrohungen würden komplexer und die Vorwarnzeiten immer kürzer. Bund und Kantone seien deshalb mehr denn je auf möglichst frühzeitige und umfassende Informationen angewiesen. Die Bekämpfung von Terrorismus, Spionage, der Weiterverbreitung nuklearer und biologischer oder chemischer Waffen, von Angriffen auf kritische Infrastrukturen und von gewalttätigem Extremismus sei eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen.
Die Aufgaben der Kantone im Bereiche des präventiven Staatschutzes bleiben unverändert, so Widmer Gysel weiter. Die kantonalen Vollzugsbehörden hätten die Befugnis, die genehmigungsfreien Beschaffungsmassnahmen selbständig einzusetzen. Diese würden öffentliche Informationsquellen, Beobachtungen an öffentlichen, allgemein zugänglichen Orten, menschliche Quellen, sowie Personen und Sachfahndungsausschreibungen in den polizeilichen Fahndungssystemen umfassen.
Im Folgenden führte die Schaffhauser Regierungsrätin aus, wie die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bezüglich Datenschutz, Datenverarbeitung und Qualitätssicherung mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz aussehen wird. Ein wichtiger Punkt sei, dass die kantonalen Vollzugsbehörden künftig keine eigenen Datensammlungen mehr führen. Vielmehr würden die kantonalen Nachrichtendienste Zugriff auf das bundeseigene Informationssystem (Index NDB) haben.
Datenschutz geniesst hohen Stellenwert
Der NDB misst dem Datenschutz einen sehr hohen Stellenwert bei. Die diesbezüglich zu beachtenden Grundsätze und Zuständigkeiten sind in einem Datenschutzkonzept transparent geregelt. Das neue NDG sieht ein mehrstufiges Qualitätssicherungs- und Kontrollverfahren mit folgenden zentralen Massnahmen vor:
- Eingangstriage
- Erfassungskontrolle
- Periodische Überprüfung
- Stichprobenkontrolle
- Ausgangskontrolle
- Maximale Aufbewahrungsdauer
- Auskunftsrecht
Widmer Gysel monierte: «Die Gegner des neuen Gesetzes werden nicht müde zu behaupten, das Nachrichtendienstgesetz sei das Ende der Privatsphäre und mit dem neuen Gesetz wolle der Nachrichtendienst des Bundes die Generalüberwachung wieder einführen». Fakt sei:
«Es gab nie eine Generalüberwachung, und im neuen NDG sind Überwachungsmassnahmen im Privatbereich nur bei schweren Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit durch Terrorismus, Spionage, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägertechnologie sowie Cyberangriffen auf kritische Informationsinfrastrukturen vorgesehen.»
Zum Schluss gab sich die Referentin überzeugt, dass das neue NDG mehr Sicherheit für alle bringe. Die Freiheit des Einzelnen sei durch ein strenges Bewilligungs- und Kontrollregime geschützt. «Die wichtige Balance zwischen den beiden hohen Gütern der Freiheit und der Sicherheit bleibt mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz gewahrt. Und dies insbesondere auch in Bezug auf die Bedürfnisse der Kantone und ihrer Bevölkerung.»
Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) verbessert die Sicherheit der Schweiz und stärkt so den Standort. Eingriffe in die Privatsphäre erfolgen mit grösster Zurückhaltung bei konkreten Bedrohungen und ausschliesslich, um die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB)
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