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Auf ein Bubentrickli reingefallen

schaffhauser az, 19.03.2015

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Bea Hauser über die Debatte im Kantonsrat

'Für Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und finanzielle Vorteile aus Beteiligungen aller Art, die mindestens zehn Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ausmachen, wird die Steuer zum halben Satz des steuerbaren Gesamteinkommens berechnet.' Um diesen Satz im kantonalen Steuergesetz geht es in der Volks­initiative 'Keine Steuergeschenke für Grossak­tionäre', die von der SP und den Juso eingereicht und am Montag vom Kantonsrat beraten wurde. Denn das Volksbegehren will, dass exakt dieser oben erwähnte Satz gestrichen wird.

Der Regierungsrat hat diese Initiative richtig gewichtet. Zwar lehnt er sie kategorisch ab, er wollte aber vom Kantonsrat den Auftrag für einen Gegenvorschlag erhalten. Die Mehrheit der vorberatenden Spezialkommission des Parlaments roch den Braten und lehnte den Gegenvorschlag ab. Der Kantonsrat kehrte das Ganze wieder und winkte den Gegenvorschlag durch – mit Hilfe aus der SP/Juso-Fraktion.
Die Linken sind auf ein Bubentrickli reingefallen. Der Regierungsrat will nur Zeit schinden. SVP-Nationalrat Thomas Hurter erklärte am Montag klar und deutlich, National- und Ständerat bräuchten etwa 18 Monate, um die Bundesvorlage für die Unternehmenssteuer­reform III durchzuberaten. Im November 2016 werde diese voraussichtlich fertig sein, sagte Hurter. Und für die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zu einer Volksinitiative hat die Regierungs genau 18 Monate Zeit. Das heisst, sie hofft, dass die Volksinitiave 'Keine Steuergeschenke für Grossaktionäre' an der Urne keine Chance mehr hat.

SP und Juso haben in Rekordzeit ein Volksbegehren auf die Beine gestellt, das bei der Bevölkerung auf ein recht positives Echo gestos­sen ist. In einer Spezialkommission des Kantonsrats werden die umstrittenen Massnahmen von ESH4, dem nächsten Entlastungsprogramm, beraten. Wenn über die linke Initiative am 14. Juni 2015 hätte abgestimmt werden müssen, hätte sie sehr gute Chancen gehabt. Denn bis zum 12. April, der Abstimmung über das Budget, wissen wir nicht, ob die Bevölkerung nicht langsam die Nase voll hat vom Abbau in der Bildung, im Gesundheitswesen und in der sozialen Wohlfahrt. Und das Wort 'Grossaktionäre' in der Volks­initative ist klug gewählt, weil man dabei an die Vasellas und Veckselbergs denkt. Bei einer Abstimmung im Frühling 2017 ist dieses Gedankenpotenzial möglicherweise verpufft. Aber vor allem interessiert sich dann niemand mehr für eine Volksinitiative, die im September 2014 eingereicht worden ist.

Finanzdirektorin Rosmarie Widmer Gysel wusste ganz genau, warum sie auf einem Gegenvorschlag bestand. Da die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat sowieso gegen die Initiative ist, war es am Montag für sie ein Leichtes, für einen Gegenvorschlag zu stimmen. Denn die rechte Ratsseite weiss, dass sie das Volksbegehren und einen entsprechenden Gegenvorschlag so oder so ablehnen wird.

Nun landet die Volksinitiative im Finanzdepartement in irgendeiner Schublade, wo man sie dann im Jahr 2016 wieder herausnimmt, um irgendein Textli für einen Gegenvorschlag zu 'brünzeln'. So macht man Politik für die Reichen.