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Kirche und Staat – eine gestörte Partnerschaft?
Zu «Kantonsrat macht Abstriche bei ESH3», SN vom 5. 3.
Schaffhauser Nachrichten, 03.06.2013 von Walter Wolf, Schaffhausen
Finanzdirektorin Rosmarie Widmer Gysel hat bei der Beratung von ESH3 im Kantonsrat die Kritik, dass die Regierung dem Gespräch mit den Kirchen ausgewichen sei, mit der Bemerkung pariert: Wenn die Regierung mit allen hätte reden sollen, wäre sie nie zum Ziel gekommen. «Es kann nicht sein, dass man mit der Kirche verhandelt, mit allen anderen aber nicht.»
Dieses Argument greift zu kurz. In aller Bescheidenheit sei daran erinnert, dass die Kantonsverfassung laut Artikel 108 bis 113 die drei Landeskirchen und ihre Gemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkennt. Demnach sind die Kirchen verpflichtet, sich nach rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen zu organisieren und öffentlich Rechenschaft über ihre Finanzen abzulegen. Ihr Organisationsstatut unterliegt der Genehmigung durch den Regierungsrat. Die Kirchen erhalten das Recht zur Besteuerung ihrer Mitglieder, die sich nach der kantonalen Gesetzgebung auszurichten hat. Mit diesen Worten umschreibt die Kantonsverfassung die Partnerschaft von Kirche und Staat. Wenn aber, wie bei ESH3 geschehen, der staatliche Partner sich weigert, mit seinem kirchlichen Kontrahenten ins Gespräch zu kommen, dann könnte daraus geschlossen werden, dass die Partnerschaft gestört ist. Neben diesen verfassungsrechtlichen Überlegungen gibt es auch ein psychologisches Moment. Wahrscheinlich wäre das ESH3-Entlastungsprogramm auf weniger starke Opposition gestossen, wenn die Regierung das Gespräch mit weiteren betroffenen Instanzen gesucht hätte.