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Diskussion kaltschnäuzig verweigert

Schaffhauser Nachrichten, 25.06.2009 von Sabine Spross, Schaffhausen

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In der Kantonsratssitzung vom 8. Juni 2009 präsentierte sich ein Lehrstück bürgerlichen Demokratieverständnisses. Nachdem die Gewerkschaften auf Vorschlag des Erziehungsdepartements aus der Aufsichtskommission (AK) des BBZ herausgedrängt worden waren, stellte die SP-AL-Fraktion der Regierung in der Form einer Interpellation Fragen zur Vorgehensweise bei der Besetzung der AK. Dies soll laut Ausführungen der zuständigen Regierungsrätin nicht zulässig sein, weil die Wahl der Mitglieder der AK in die alleinige und abschliessende Zuständigkeit des Regierungsrates falle. Ein derartiges Verständnis des parlamentarischen Instruments der Interpellation ist schlicht gesetzwidrig. Mit Bestürzung nahm die linke Ratshälfte dann von der einseitigen Auslegung des Begriffs der Organisationen der Arbeitswelt (ODAS) durch die Erziehungsdirektorin Kenntnis. Diese haben gemäss Berufsbildungsgesetz des Bundes zusammen mit dem Bund und den Kantonen die Berufsbildung zu organisieren. Unter ODAS fallen laut Bundesgesetz die Sozialpartner, somit auch die Gewerkschaften, die Berufsverbände und andere Organisationen der Berufsbildung. Ein Blick auf die Zusammensetzung der AK im Kanton Schaffhausen zeigt auf, dass das Erziehungsdepartement unter ODAS nur die Arbeitgeber, nicht aber die Arbeitnehmenden subsumiert! Der Clou aber kam zu Schluss: Auf Antrag der SVP verweigerte die Mehrheit des Parlaments die Diskussion zur Interpellation. Fazit: Die Erziehungsdirektorin fällt einen diktatorischer Entscheid, boxt ihre Ziele gegen Widerstände durch und verweigert am Schluss die Diskussion. Wahrlich ein Demokratieverständnis, das alarmiert.

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