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Unternehmenssteuerreform III stärkt den Wirtschaftsstandort Schaffhausen

17.01.2017 von Rosmarie Widmer Gysel

Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist für die Schweiz von grosser Bedeutung. Der Regierungsrat empfiehlt die USR III in der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 anzunehmen. Sodann hat der Regierungsrat die Eckwerte für die Umsetzung der USR III im Kanton Schaffhausen festgelegt. Mit einem ausgewogenen Massnahmenpaket für Unternehmen, Arbeitskräfte und für die Bevölkerung will der Regierungsrat die Erfolgsgeschichte des Wirtschaftsstandorts Schaffhausen weiterschreiben. Kernelement ist ein Gesamtsteuersatz von 12 bis 12.5 % für alle Unternehmen.

Am 12. Februar 2017 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die USR III ab. Die USR III ist für die Schweiz von grosser Bedeutung. Inhalt der Reform ist die Abschaffung der international verpönten steuerlichen Sonderregelungen für Statusgesellschaften (Holdings, Domizil- und gemischte Gesellschaften). Diese Unternehmen sind in der Schweiz wichtige Arbeitgeber und Steuerzahler geworden. Die Abschaffung der Sonderregelungen ohne Ersatzmassnahmen würde die Wettbewerbsposition der Schweiz gegenüber dem Ausland stark beeinträchtigen und zu Wegzügen von Unternehmen, zum Abbau von Arbeitsplätzen und zu hohen Steuerausfällen bei Bund, Kantonen und Gemeinden führen. Deshalb hat das eidgenössische Parlament mit der USR III ein Paket mit international akzeptierten Ersatzmassnahmen verabschiedet. Zur Finanzierung ihrer Massnahmenpakete erhalten die Kantone einen höheren Anteil an der direkten Bundessteuer (von 17 auf 21.2 %).

Statusgesellschaften – ein wichtiger Teil der Schaffhauser Wirtschaft

Der Kanton Schaffhausen ist aufgrund seiner vergleichsweise hohen Anzahl an Statusgesellschaften besonders von deren Abschaffung erheblich betroffen. Die 397 im Kanton Schaffhausen ansässigen Statusgesellschaften bieten 3'200 Arbeitsplätze und bezahlen einen Anteil von 46.8 % (56.5 Mio. Franken) an den gesamten Steuereinnahmen der juristischen Personen von Kanton und Gemeinden. Rund die Hälfte der bei Statusgesellschaften beschäftigten Arbeitskräfte wohnt im Kanton Schaffhausen. Diese Personen zahlen in der Grössenordnung von 7 bis 20 Mio. Franken Steuern. Ohne Massnahmen im Rahmen der USR III verdoppelt sich die effektive Steuerbelastung für diese Unternehmen und Schaffhausen würde für sie als Standort im internationalen Vergleich deutlich teurer und damit unattraktiv. Wegzüge und Unternehmensschliessungen, einhergehend mit Arbeitsplatz- und Steuerverlusten, wären zu befürchten. Zudem müsste mit erheblichen Umsatz- und Auftragseinbussen beim lokalen Gewerbe, beim Detailhandel und bei der Gastronomie gerechnet werden.

Stärkung des Kantons Schaffhausen

Der Kanton Schaffhausen hat sich als Wirtschaftsstandort erfreulich entwickelt. Diese Erfolgsgeschichte soll durch die Schaffung guter Rahmenbedingungen fortgeschrieben werden, denn sie fördert Wohlstand und die Steigerung der Lebensqualität für die Bevölkerung. Entscheidend für die Standortwahl der Unternehmen im Kanton Schaffhausen ist primär eine – wie heute – attraktive Besteuerung. Der Regierungsrat will deshalb mit einem ausgewogenen und finanzierbaren Massnahmenpaket die internationale Konkurrenzfähigkeit des Standortes Schaffhausen und die einheimische Wirtschaft weiterhin sichern. KMU, Gewerbe und Startups sollen in ihrer Entwicklung unterstützt und gestärkt werden. Die erfolgreiche Politik der Ansiedlung von nationalen und internationalen Gesellschaften mit substanziellen Tätigkeiten soll weitergeführt werden können.

Attraktives Massnahmenpaket für alle Unternehmen und Entlastung der natürlichen Personen

Um attraktiv und international wettbewerbsfähig zu bleiben, plant der Regierungsrat als Kernelement bei der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform einen Gewinnsteuersatz von 12 bis 12.5 % sowie eine tiefe Kapitalsteuer für alle Unternehmen. Weitere Massnahmen der kantonalen Unternehmenssteuerreform sind die Einführung einer Patentbox, mit der Erträge aus erfolgreicher Forschung und Entwicklung entlastet werden, sowie die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf Eigenkapital. Mit dieser können mobile und ertragsstarke Unternehmen und deren Arbeitsplätze gehalten werden. Eine Begrenzung soll die Entlastung massvoll limitieren.

Der Regierungsrat beabsichtigt, gleichzeitig mit der zukünftigen Unternehmensbesteuerung eine steuerliche Entlastung für die natürlichen Personen einzuführen. Diese soll durch eine Erhöhung der Versicherungsabzüge zwischen 200 und 1250 Franken erfolgen. Einzelpersonen und Familien bezahlen damit rund 1 Prozent weniger Steuern und die tiefen Einkommen werden stärker entlastet. Damit ist das Massnahmenpaket ausgewogen.

Finanziell tragbare Umsetzung für Kanton und Gemeinden

Die Senkung des Gewinnsteuersatzes wird finanziert durch die höhere steuerliche Belastung der heute privilegiert besteuerten Statusgesellschaften sowie den erhöhten Anteil an der direkten Bundessteuer. Die zusätzlichen Mittel aus der Direkten Bundessteuer der Juristischen Personen sollen zu 45 % an die Gemeinden fliessen, welche nach der Reform Mindereinnahmen bei den Steuereinnahmen der Juristischen Personen verzeichnen werden. Damit nimmt der Regierungsrat seine Verantwortung gegenüber den Gemeinden wahr.

In den ersten fünf Jahren nach der Einführung rechnet der Regierungsrat mit jährlichen Mindereinnahmen bei Kanton und Gemeinden von maximal 10.2 Mio. Franken, was knapp 2 % der Steuereinnahmen von Kanton und Gemeinden entspricht. Diese sind in der aktuellen Finanzplanung berücksichtigt. Danach erwartet der Regierungsrat deutlich steigende Steuereinnahmen gegenüber dem heutigen Niveau.

Wirtschaftliche Erfolgsgeschichte weiterschreiben

Für den Regierungsrat ist die USR III eine Investition in die Zukunft. Er ist überzeugt, dass die kantonale Umsetzung der USR III den Kanton Schaffhausen im nationalen und internationalen Vergleich stärkt. Die Reform schafft die Voraussetzung, die wirtschaftliche Erfolgsgeschichte der letzten Jahre weiterzuschreiben, den ansässigen Unternehmen optimale Rahmenbedingungen zu bieten und gleichzeitig die Bevölkerung zu entlasten. Ein erster wichtiger Schritt dazu ist die Annahme der USR III in der eidgenössischen Volksabstimmung am 12. Februar 2017, denn es ist keine bessere Alternative in Sicht.

Der Regierungsrat wird voraussichtlich im April 2017 die kantonale Vorlage in die Vernehmlassung schicken. Es ist geplant, dem Kantonsrat im Herbst 2017 die entsprechende Vorlage zu unterbreiten. In Kraft treten soll das neue Gesetz per Anfang 2019.

Medienmitteilung Regierungsrat

Präsentation Medienkonferenz 17.1.2017