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Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III im Kanton Schaffhausen

07.11.2016 von Rosmarie Widmer Gysel

Mitte Juni 2016 hat das Bundesparlament die Unternehmenssteuerreform III (USR III) verabschiedet. Der Regierungsrat hat seine Strategie zu deren Umsetzung im Kanton Schaffhausen bereits vor einem Jahr festgelegt. Der Beschluss des Bundesgesetzgebers sowie die nun bekannt gewordenen Pläne anderer Kantone, beispielsweise Waadt, Zürich und St. Gallen, bestätigen die Richtigkeit des im Juni 2015 getroffenen Entscheides. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Schaffhauser Wirtschaft sicherzustellen und um alle Unternehmen gleich zu behandeln, beabsichtigt der Regierungsrat folgende Hauptmassnahme: Eine Gesamtsteuerbelastung von 12 – 12.5 % für alle juristischen Personen statt der heutigen differenzierten Besteuerung nach Status der Gesellschaften. Die Umsetzung hat unter Berücksichtigung einer angemessenen Chancen- und Lastenverteilung innerhalb des Kantons zu erfolgen.

 

Anpassung des kantonalen Steuerrechts an die USR III

Das Ziel der USR III besteht in der Einführung neuer Regelungen, die den internationalen Standards entsprechen, den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken und somit weiterhin ausreichend Steuereinnahmen zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben garantieren.

Um die internationale Akzeptanz des Schweizer Steuersystems wieder herzustellen, muss insbesondere der kantonale Steuerstatus (Holding-, Domizil- und Gemischte Gesellschaften) abgeschafft werden. Als wesentliche Ersatzmassnahme sieht das Unternehmenssteuerreformgesetz III des Bundes international akzeptierte steuerliche Sonderregelungen für forschungsintensive Unternehmen (Patentbox, Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, Kapitalsteueranpassungen) sowie eine Regelung zur Aufdeckung stiller Reserven vor. Zudem können die Kantone eine sog. zinsbereinigte Gewinnsteuer einführen, wenn sie Ausschüttungen bei qualifizierenden Beteiligungen zu mindestens 60 % besteuern und für bestimmtes Eigenkapital Steuerermässigungen vorsehen. Die Gewinnsteuersatzsenkung liegt in der Kompetenz der Kantone.

Gleiche Gesamtsteuerbelastung von 12 – 12.5 % für alle Unternehmen

Ordentlich besteuerte Unternehmen weisen heute im Kanton Schaffhausen eine effektive Steuerbelastung von 16 % aus. Kantonale Steuerstatusgesellschaften liegen bei rund 8.7 %. Beim vorgesehenen Wegfall des kantonalen Steuerstatus greift auch bei diesen die ordentliche Steuerbelastung. Andere Standorte weisen hier eine attraktivere Steuerbelastung aus (beispielsweise Luzern 12.3 %, Irland 12.5 %).

Um die wirtschaftliche Erfolgsgeschichte des Kantons Schaffhausen fortschreiben und die staatlichen Leistungen für die Schaffhauserinnen und Schaffhauser aufrecht erhalten zu können, sind Anpassungen notwendig. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass dies mit einer Gesamtsteuerbelastung (Gewinnsteuerbelastung durch Bund, Kanton und Gemeinde, gemessen am Gewinn vor Steuern) für juristische Personen von 12 – 12.5 % erreicht werden kann. Damit wird der Kanton Schaffhausen fortan für alle juristischen Personen eine gleiche, international akzeptierte und wettbewerbsfähige Steuersituation anbieten, ohne den Steuerwettbewerb anzuheizen.

Schaffhausen überdurchschnittlich stark betroffen – eine Chance

Die USR III stellt den Kanton Schaffhausen vor grosse Herausforderungen. Er ist aufgrund der hohen Zahl an Statusgesellschaften schweizweit mit am stärksten betroffen. Werden im Rahmen der kantonalen Umsetzung der USR III keine Massnahmen getroffen, wird sich die Steuerbelastung für die Statusgesellschaften im Kanton Schaffhausen durch den Wegfall des kantonalen Steuerstatus nahezu verdoppeln. Wegzüge wären sicher. Auf dem Spiel stehen rund 3'200 Arbeitsplätze in aktuell 397 Statusgesellschaften (9 % der Schaffhauser Arbeitsplätze). Diese entrichten Steuereinnahmen von 56.5 Mio. Franken (Kantons- und Gemeindesteuern und Anteil direkte Bundessteuer), d.h. 46.8 % der gesamten Steuereinnahmen der juristischen Personen. Gemäss einer Erhebung aus dem Jahr 2015 ist rund die Hälfte der bei Statusgesellschaften beschäftigten Personen im Kanton Schaffhausen wohnhaft, sodass bei deren Weggang zusätzliche Steuerausfälle in der Grössenordnung von 7 bis 20 Mio. Franken anfallen würden. Auch wären erhebliche Umsatz- und Auftragseinbussen bei Gewerbe, Detailhandel und Gastronomie zu erwarten. Der Immobilienmarkt und damit indirekt das Baugewerbe dürften ebenfalls leiden.

Der grosse Anteil an Statusgesellschaften ist zugleich eine Chance für den Kanton Schaffhausen. Gelingt es, dank der geplanten Gesamtsteuerbelastung von 12 – 12.5 % neue Firmen anzusiedeln, gehört der Kanton Schaffhausen zu den Gewinnern der USR III. Dass diese Chancen absolut intakt sind, zeigen die sehr guten Resultate bei den Unternehmenssteuereinnahmen 2015 eindrücklich.

Die nächsten Schritte

Gegen die USR III wurde auf Bundesebene das Referendum angekündigt. Die Referendumsfrist läuft am 6. Oktober 2016 ab. Voraussichtlich wird im ersten Halbjahr 2017 eine Volksabstimmung stattfinden. Der Regierungsrat ist verwaltungsintern daran, die Vorlage zur Umsetzung im kantonalen Recht vorzubereiten. Das Inkrafttreten des neuen Rechts hängt vom entsprechenden Beschluss des Bundesrates zur Inkraftsetzung der USR III ab. Der Regierungsrat erwartet, dass das neue Recht ab dem 1. Januar 2019 gelten wird.

Weitere Informationen

Medienmitteilung vom 6. Juli 2015