Accesskeys

Unternavigation

Kontakt

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie mich!

Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III im Kanton Schaffhausen

07.06.2015 von Rosmarie Widmer Gysel

Der Regierungsrat hat seine Strategie zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) im Kanton Schaffhausen festgelegt. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Schaffhauser Wirtschaft sicherzustellen und um alle Unternehmen gleich zu behandeln, beabsichtigt er folgende Hauptmassnahme: Reduzierte Gesamtsteuerbelastung von 12 - 12.5 % für alle juristischen Personen statt der heutigen differenzierten Besteuerung je nach Status der Gesellschaften. Diese Anpassung kann voraussichtlich kostenneutral und ohne Belastung der natürlichen Personen umgesetzt werden.

Gleiche Gesamtsteuerbelastung von 12 - 12.5 % für alle juristischen Unternehmen

Am 5. Juni 2015 hat der Bundesrat seine Botschaft zur USR III verabschiedet. Das Ziel der USR III besteht in einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz und einer Weiterentwicklung des Schweizer Steuersystems, dies unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen. Die USR III berücksichtigt die Kritik der Europäischen Union und der OECD an der privilegierten Besteuerung von Auslanderträgen. Um die internationale Akzeptanz des Schweizer Steuersystems wieder herzustellen, sollen deshalb insbesondere die besonderen Besteuerungsformen (Holding-, Domizil- und Gemischte Gesellschaften) abgeschafft werden.

Als steuerpolitische Massnahmen schlägt der Bundesrat Vorteile für forschungsintensive Unternehmen (Patentbox, Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, Kapitalsteueranpassungen) sowie Massnahmen für eine ausgewogenere Steuerbelastung (insb. Aufdeckung stiller Reserven, Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital) vor. Die vielversprechendste Massnahme im Rahmen der USR III, die Gewinnsteuersatzsenkung, liegt aber in der alleinigen Kompetenz der Kantone.

Der Regierungsrat will die Standortattraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit von Schaffhausen wahren, um die staatlichen Leistungen für die Schaffhauserinnen und Schaffhauser aufrecht erhalten zu können und den Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten. Dazu muss die Steuerbelastung fortan für alle juristischen Personen gleich, im nationalen Vergleich jedoch attraktiv und international akzeptiert angesetzt werden. Der Regierungsrat beabsichtigt dies mit einer allgemeinen Gesamtsteuerbelastung (Gewinnsteuerbelastung durch Bund, Kanton und Gemeinde, gemessen am Gewinn vor Steuern) für juristische Personen von 12 - 12.5 % zu erreichen. Mit dieser Steuerbelastung kann der Kanton Schaffhausen mit den attraktivsten Schweizer Kantonen mithalten, ohne den Steuerwettbewerb anzuheizen.

Schaffhausen überdurchschnittlich stark betroffen

Die USR III stellt den Kanton Schaffhausen vor grosse Herausforderungen, denn unser Kanton ist - aufgrund der hohen Zahl an Statusgesellschaften - schweizweit am drittstärksten betroffen. Werden im Rahmen der kantonalen Umsetzung der USR III keine Massnahmen getroffen, würde sich die Steuerbelastung für diese Statusgesellschaften im Kanton Schaffhausen nahezu verdoppeln. Dies würde bei diesen Unternehmen zwangsläufig zu Wegzügen führen. Auf dem Spiel stehen 3'200 Arbeitsplätze in 387 Statusgesellschaften. Diese entrichten Steuereinnahmen von 55 Mio. Franken (Kantons- und Gemeindesteuern und Anteil direkte Bundessteuer), d.h. rund die Hälfte der gesamten Steuereinnahmen der juristischen Personen. Rund die Hälfte der bei Statusgesellschaften beschäftigten Personen ist zudem im Kanton wohnhaft und zahlt Steuern, sodass bei deren Weggang Steuerausfälle in der Grössenordnung von 7 bis zu 20 Mio. Franken zu befürchten sind. Bei deren Wegzug sind sodann erhebliche Umsatz- und Auftragseinbussen bei Gewerbe, Detailhandel und Gastronomie zu erwarten. Auch dürfte der Immobilienmarkt und damit indirekt das Baugewerbe leiden.

Finanzielle Auswirkungen bei Kanton und Gemeinden

Aufgrund der überdurchschnittlichen Anzahl Statusgesellschaften, für die die USR III eine Erhöhung der Gewinnsteuerbelastung bedeutet, ist im Kanton Schaffhausen eine Gewinnsteuersatzsenkung für alle ordentlichen Gesellschaften möglich. Damit kann inskünftig eine Gleichbehandlung aller juristischen Personen mit einer attraktiven Gesamtsteuerbelastung sichergestellt werden. Dies, ohne die natürlichen Personen zu belasten. Verbleiben 60% der Steuerbasis der heutigen Statusgesellschaften im Kanton Schaffhausen, kann die Steuersatzsenkung einnahmeneutral finanziert werden. Gelingt es, alle unsere Statusgesellschaften zu halten resp. weitere Firmen anzusiedeln, wird das Steuersubstrat steigen. Die Gemeinden sind von der Reduktion der Gesamtsteuerbelastung bei juristischen Personen auf 12 - 12.5 % in unterschiedlichem Ausmass betroffen. Ein Ausgleich im innerkantonalen Finanzausgleich wird daher geprüft.

Die nächsten Schritte

Zurzeit sind noch einige Fragen im Zusammenhang mit der bevorstehenden USR III offen. Die Beratung der Vorlage im eidgenössischen Parlament soll diesen Herbst beginnen. Das Finanzdepartement sowie die kantonale Steuerverwaltung werden die Botschaft des Bundesrates und die vorgeschlagenen Massnahmen im Detail prüfen und die weiteren nationalen und internationalen Entwicklungen aufmerksam verfolgen, um die USR III möglichst wettbewerbsfähig und international attraktiv auszugestalten. Die Vorlage zur Steuersatzsenkung bei juristischen Personen wird unmittelbar nach Ablauf der Referendumsfrist ausgearbeitet. Ein Bestandteil davon werden die Massnahmen des innerkantonalen Ausgleichs zwischen den Gemeinden sein. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2019 vorgesehen.

Präsentation Medienkonferenz 6.7.2015