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Steuerstatistik und Unternehmenssteuerreform III
07.10.2013 von Rosmarie Widmer Gysel
TEIL I – Steuerstatistik
Die Zahlen für das Jahr 2011 unterstreichen, dass die langfristig ausgerichtete Steuerpolitik die gewünschten volkswirtschaftlichen Effekte hat. Sie zeigen aber auch, dass weiterhin eine proaktive Politik notwendig ist. Nicht zuletzt, weil die Mobilität wichtiger Leistungsträger, sowohl hinsichtlich der wirtschaftlichen Kraft als auch ihrer Bedeutung für das Steuersubstrat zugenommen hat.
I. Einkommens- und Quellensteuer natürliche Personen
2011 bezahlten 44'779 Steuerpflichtige 155,9 Mio. Franken Einkommenssteuern. Damit hat die Zahl der steuerpflichtigen Personen gegenüber 2010 um 1,8% zugenommen und die Einnahmen aus der Einkommenssteuer um 2,6%. Dabei bezahlten die Steuerpflichtigen der Einkommensstufe bis 50'000 Franken – dies entspricht 54,1% der Steuerpflichtigen – 16,1% der Steuern. Die Steuerpflichtigen in den Einkommensstufen 200'000 und höher – also 1,6% der Steuerpflichtigen – entrichteten 15,7% der gesamten Einkommenssteuer. Bei der Quellensteuer erhöhte sich die Zahl der besteuerten Personen von 2010 bis 2011 von 10'645 auf 10'900. Die Einnahmen aus Quellensteuern des Kantons stiegen von 22,1 Mio. auf 25,5 Mio. Franken. Gegliedert nach Einkommensstufen entrichteten die 48,6% der Steuerpflichtigen der Stufen 0 bis 49'999 Franken 13,6%. Die 2,8% Steuerpflichtigen in den Stufen 200'000 Franken und höher entrichteten 31,5% der Einnahmen.
II. Vermögenssteuern natürliche Personen
Die Einnahmen aus der Vermögenssteuer fielen 2011 mit 19 Mio. Franken um 1,9% höher aus als 2010. Bei der Verteilung des Steueraufkommens auf die Vermögensstufen respektive die Anzahl der Personen in der jeweiligen Stufe ergibt sich folgendes Bild: Die Personen der Vermögensstufen 0 bis 500'000 – 89,4% der Steuerpflichtigen – bezahlen 15,6% der gesamten Vermögenssteuer. Die Personen der Vermögensstufen eine Million Franken bis über zehn Millionen – 4,4% der Steuerpflichtigen – entrichten 62,8% der gesamten Vermögenssteuer.
III. Juristische Personen
Insgesamt hat sich dieses Segment 2011 erfreulich entwickelt. Konnten doch mit 3'278 juristischen Personen 2,4% mehr als in der Vorjahresperiode verzeichnet werden. Die Gewinnsteuer stieg mit einem Ertrag von 35,4 Mio. gegenüber dem Vorjahr um 3,6%. Den grössten Anteil der Gewinnsteuer, nämlich 92,8%, entrichteten die 8,2% Gesellschaften der Gewinnstufen 200'000 Franken und höher. Auf die Gesellschaften in den Stufen 0 bis 49'999 Franken (83% der Steuerpflichtigen) entfielen 1,9% der Gewinnsteuereinnahmen. Ein schwächeres Ergebnis ist bei der direkten Bundessteuer zu verzeichnen. Diese ging gegenüber 2010 um 31 Mio. auf 111,3 Mio. Franken zurück. Beim Kantonanteil von 17% resultiert damit ein Rückgang um 5,3 Mio. Franken auf 18,9 Mio. Franken. An diesem Betrag haben die 10,1% Unternehmen in den Gewinnstufen 200'000 Franken und höher einen Anteil von 96,8%.
TEIL II – Unternehmenssteuerreform
Der Regierungsrat befasste sich in mehreren Sitzungen mit der geplanten Unternehmenssteuerreform III des Bundes. Er setzte sich mit der Faktenlage im internationalen steuerpolitischen Umfeld, der anzunehmenden Abschaffung der besonderen Besteuerungsformen (Holding-, Domizil- und Gemischte Gesellschaften) und deren Bedeutung für die Schweiz allgemein sowie für den Kanton Schaffhausen im Besonderen auseinander. Im Weiteren analysierte er vertieft den Zwischenbericht des Steuerungsorgans «Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit (USR III)» vom 7. Mai 2013.
Schaffhausen stark tangiert
Im Kanton Schaffhausen wären 167 Holdinggesellschaften und 194 Gemischte Gesellschaften mit rund 3'000 Arbeitsplätzen von der Abschaffung dieses Steuerstatus betroffen. Dabei handelt es sich sowohl um ansässige, als auch angesiedelte internationale Unternehmungen. Diese Gesellschaften erzielten 2011 28,25% der kantonalen Gewinnsteuer (10 Mio. Franken) sowie 32,83% der kantonalen Kapitalsteuer (1,6 Mio. Franken). Der Anteil der entsprechenden Gemeindesteuern bewegt sich in vergleichbarer Grössenordnung. Damit steht rund ein Viertel bis ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen der juristischen Personen auf dem Spiel. Die Einnahmen aus den Quellensteuern liegen 2012 bei insgesamt 60 Mio. Franken, der Anteil des Kantons beträgt rund 26 Mio. Franken. Es ist zu befürchten, dass bei einer ersatzlosen Abschaffung der besonderen Besteuerungsformen ein erheblicher Anteil davon gefährdet ist. Insbesondere geht es aber um rund 3'000 Arbeitsplätze in unserem Kanton. Es ist alles daran zu setzen, diese zu halten und weitere zu schaffen. Nicht bezifferbar, jedoch in empfindlichem Umfang zu erwarten, wären Umsatz- und Auftragseinbussen beim lokalen Gewerbe, Zulieferern. Zudem dürfte der Immobilienmarkt und damit indirekt das Baugewerbe leiden.
Gegensteuer geben
Nach Ansicht des Regierungsrates müssen die bisherigen im Steuerharmonisierungsgesetz geregelten Sonderregelungen durch zielgerichtete neue Erleichterungen abgelöst werden. Diese sollen international akzeptiert sein und eine grösstmögliche Rechtssicherheit gewährleisten. Fehlen diese für den Kanton Schaffhausen wichtigen, positiven Impulse künftig, ist von einer Negativspirale auszugehen. Auch wenn noch viele Fragen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Unternehmenssteuerreform III offen sind, so insbesondere die zu vollziehenden Änderungen beim NFA, die Kompensation des Bundes und die Übergangsfristen, gilt es trotzdem soweit als möglich die Rechts- und Planungssicherheit sicherzustellen und zu erhalten.
Die nächsten Schritte
Deshalb beabsichtigt der Regierungsrat als Ersatz der bisherigen Sonderregelungen die Einführung einer Innovationsbox. Idealerweise erfolgt diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt und in Abstimmung mit einer allfälligen neuen Regelung des Steuerharmonisierungsgesetzes. Zudem erhält das Finanzdepartement den Auftrag, die Grundlagen zur Einführung einer wettbewerbsfähigen Innovationsbox zuhanden des Regierungsrates auszuarbeiten. Das Finanzdepartement sowie die kantonale Steuerverwaltung verfolgen die weiteren nationalen und internationalen Entwicklungen sehr aufmerksam und treffen die Vorkehrungen, um flexibel und zeitnah die notwendigen Massnahmen im Rahmen der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III vorzuschlagen.