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Steuererhöhungen – auf die gerechte Verteilung kommt es an

Abstimmungsempfehlung Reichensteuerinitiative

11.12.2014 von Rosmarie Widmer Gysel

Es ist noch nicht allzu lange her, da galt der Kanton Schaffhausen gemeinhin als Steuerhölle. In den Jahren 2001 bis 2010 gelang es dem Kanton Schaffhausen jedoch durch eine sehr erfolgreiche Steuerpolitik, sich dieses Rufes zu entledigen und seine Position im interkantonalen Steuerwettbewerb erheblich zu verbessern. Dies führte unter anderem auch dazu, dass die Zuwachsraten bei den Steuereinnahmen der hohen Einkommen – den sogenannten Topverdienern – in diesen Jahren überdurchschnittlich waren. Die Steuereinnahmen von Steuerpflichtigen mit hohen Einkommen zwischen 2002 und 2010 sind kontinuierlich gestiegen. Die Zunahme in diesem Zeitraum beläuft sich auf rund 7.8 Mio. Franken beziehungsweise knapp 50 Prozent. Rund ein Drittel dieser Topverdiener hat nachweislich seit dem Jahr 2004 den Wohnsitz in den Kanton Schaffhausen verlegt. Mehr als die Hälfte dieser zugezogenen Topverdiener kam aus dem Ausland. Eine Entwicklung, die darauf schliessen lässt, dass die Zuwanderung direkt mit den für diese Gruppe attraktiven Steuerverhältnissen im Kanton Schaffhausen zusammenhängt. Was passiert, wenn genau diese Attraktivität verloren geht? Soll die erfolgreiche Steuerstrategie der Regierung der letzten Jahre wirklich aufs Spiel gesetzt werden?

Die Befürworter der «Reichensteuer» gehen davon aus, dass Einwohner mit steuerbaren Einkommen von bis zu einer halben Million Franken die zusätzlichen Abgaben gut tragen können. Ob sie das auch wollen, ist eine andere Frage. Der Schritt in einen anderen, steuergünstigeren Kanton ist aufgrund der geografischen Lage und Grösse des Kantons Schaffhausen nur ein sehr kleiner Schritt, so dass diese Topverdiener nicht einmal ihr persönliches soziales Umfeld aufgeben müssten, um in einen anderen, steuergünstigeren Kanton abzuwandern. Wer sind dann wohl die «armen Knechte», wie die AL diejenigen Topverdiener bezeichnete, welche nur wegen der Steuererhöhungen wegziehen würden? Eine sehr kurzfristige Optik der Initianten.

Im Rahmen der in den vergangenen Jahren verfolgten Steuerpolitik der Regierung wurde stets der Fokus auf eine gerechte Verteilung der Steuerlast gelegt: So wurden grundsätzlich immer alle Einkommensklassen entlastet. Der Steuertarif wurde z. B. so angepasst, dass kleine und mittlere Einkommen zwischen 40'000 und 100'000 Franken steuerbarem Einkommen die höchste Entlastung erfuhren, Familien wurden durch die Gewährung massiv höherer Kinderabzüge entlastet (Erhöhung von 2003 auf 2010 um 75%), die kalte Progression wurde ausgeglichen und die hohen Einkommen wurden mittels angepasster Reduktion des Steuerfusses entlastet. Eine klassische win-win-Situation für alle Beteiligten, welche sich in der gesamten Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre entsprechend widerspiegelt.

Rein rechnerisch gesehen würden bei einer Annahme der Initiative rund 2 Mio. Franken mehr in die Staatskasse gespült, jedoch nur, wenn nicht eine Steuerzahlerin, nicht ein Steuerzahler aufgrund der deutlich höheren Steuerbelastung mit einem Wegzug reagieren würde. Diese Annahme ist höchst unrealistisch. Würde nur jeder achte Steuerpflichtige dieser Gruppe der sogenannten Topverdiener aus dem Kanton wegziehen, würden – trotz der neuen Tarifstufe – Steuereinbussen resultieren und sich somit die gesamte von den Initianten erhoffte Wirkung ins Gegenteil umkehren. Zurück bliebe eine dauerhaft geschwächte Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schaffhausen.

Die strukturellen Probleme des Finanzhaushaltes des Kantons Schaffhausen werden mittels einer einseitigen Steuererhöhung für Gutverdienende nicht gelöst. Der Regierungsrat hat in den letzten Jahren mit entsprechenden Sparvorlagen reagiert und nicht zuletzt mit dem Entlastungsprogramm 2014 die Umsetzung massvoller steuerlicher Massnahmen beantragt, welche im Übrigen weit mehr als die bei einer Annahme der Initiative erwähnten rund 2 Mio. Franken Mehreinnahmen – nämlich rund 6.85 Mio. Franken ab dem Jahr 2017 wiederkehrend für den Kanton – generieren würden. Damit wird sowohl die angespannte finanzielle Situation als auch der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons berücksichtigt. Der Erhalt dieser Wettbewerbsfähigkeit im internationalen und interkantonalen Steuerwettbewerb ist entscheidend für die weitere Entwicklung unseres Kantons.

Ein Nein zur Reichensteuerinitiative – IHR NEIN – ist somit entscheidend für den Erhalt des Wohlstands der gesamten Schaffhauser Bevölkerung.