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Neues Polizeigesetz - Start der Vernehmlassung
07.04.2017 von Rosmarie Widmer Gysel
Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. September 2017
Der Regierungsrat plant ein neues Polizeigesetz. Er hat den Entwurf einer entsprechenden Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. Das aus dem Jahr 2000 stammende Polizeigesetz soll ans aktuelle Umfeld angepasst werden. Die Befugnisse der Polizeibehörden ausserhalb der Strafverfolgung sollen in einem ähnlichen Bestimmtheitsgrad wie in der Schweizerischen Strafprozessordnung normiert werden. Vorgesehen sind Bestimmungen zum Datenschutz, Gewaltschutz (Bedrohungsmanagement, häusliche Gewalt und Stalking) und zum polizeilichen Handeln ausserhalb eines Strafverfahrens (polizeiliche Observation, verdeckte Fahndung und verdeckte Vorermittlung) sowie die Überführung von bisher weitgehend auf Verordnungsstufe geregelten Massnahmen ins Polizeigesetz (Durchsuchung, Fesselung, Wegweisung und Fernhaltung, Überwachung des Fernmeldeverkehrs bei der Notsuche, Gefahrenabwehr durch Private).
Die Aufgabenteilung zwischen der Schaffhauser Polizei und den Gemeinden gestaltet sich neu präziser. Neu enthält das Gesetz einen Aufgabenkatalog für die Schaffhauser Polizei, einen für die Gemeinden sowie gewisse Einzelfallregelungen. Die Zusammenarbeitsregeln sollen künftig für alle Gemeinden dieselben sein. Um die Handlungen der zuständigen Gemeindebehörden genügend zu legitimieren, werden die kommunalen Befugnisse im Bereich der polizeilichen Aufgabenerfüllung explizit in einem entsprechenden Kapitel des Gesetzes aufgeführt. Ausserdem wird eine neue Finanzierungsregelung unterbreitet, welche die Gemeinden gleichmässig nach Massgabe der Bevölkerungszahl belastet, die Finanzströme entflechtet und dabei für den Kanton neutral ausfällt. Das neue Recht hat keine administrativen Mehrbelastungen für die Schaffhauser Polizei und die zuständigen Gemeindebehörden zur Folge. Trotzdem werden die meisten Gemeinden finanziell stärker belastet werden, da die vorgeschlagene gleichmässige Verteilung der Gemeindebeiträge bewirkt, dass aufgrund der Entlastung der Stadt Schaffhausen die übrigen Gemeinden einen etwas höheren Beitrag bezahlen sollen. Schliesslich wird die Zusammenarbeit der Schaffhauser Polizei mit anderen Polizeibehörden und Privaten sowie der Kostenersatz für polizeiliche Leistungen umfassend geregelt.
Der Regierungsrat hat eine Vernehmlassung bei den Gemeinden, den Parteien sowie betroffenen Organisationen eröffnet.
Anhang I - Entwurf Polizeigesetz