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Massnahmen zur Sicherstellung konkurrenzfähiger Löhne
21.09.2016 von Rosmarie Widmer Gysel
Der Regierungsrat schlägt Massnahmen zur Sicherstellung konkurrenzfähiger Löhne in der kantonalen Verwaltung vor. Er hat - zusammen mit dem Staatsvoranschlag 2017 - eine entsprechende Vorlage betreffend Teilrevision des Personalgesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Neu soll gesetzlich festgelegt werden, dass jährlich mindestens 1 % der Gesamtlohnsumme für individuelle Lohnentwicklungsmassnahmen zur Verfügung stehen.
Damit der Kanton ein attraktiver Arbeitgeber bleibt und die vielfältigen Aufgaben zugunsten der Öffentlichkeit erfüllen kann, braucht es finanzielle Mittel für eine verlässlichere Lohnpolitik. Damit Leistungen honoriert werden können und sich insbesondere jüngere Mitarbeitende mit guter Leistung entwickeln können, muss mindestens 1 % der budgetierten Lohnsumme für individuelle Lohnentwicklungsmassnahmen zur Verfügung stehen. Im Durchschnitt sind seit der Einführung des aktuellen Lohnsystems aber nur 0.8 % für individuelle, leistungsbedingte Lohnanpassungen bereitgestellt worden. Der Lohnvergleich mit 19 Kantonen und 11 Städten der Deutschschweiz zeigt deshalb ein besorgniserregendes Bild, insbesondere für jüngere Mitarbeitende: Mehr als 70 % der Mitarbeitenden bis Alter 49 haben Löhne, welche unter 95 % des Mittelwertes liegen, gut 30 % erreichen nur maximal 90 % des Mittelwertes. Für kantonale Mitarbeitende ab 50 Jahren ist die Situation einigermassen befriedigend.
Die Lohnvergleiche bestätigen die Feststellungen des Regierungsrates im Rahmen von Budgetdebatten und politischen Vorstössen: Die Rahmenbedingungen (Lohnbandgrenzen) sind grundsätzlich ausreichend. Die tatsächliche Entwicklung der einzelnen Löhne innerhalb der Lohnbänder entspricht aber aufgrund der ungenügenden Mittelzufuhr in den letzten Jahren nicht dem Markt, insbesondere bei den Jüngeren. Die bereits äusserst angespannte Situation wird sich aufgrund der Altersstruktur der kantonalen Mitarbeitenden und der demografischen Entwicklung weiter verschärfen.
Nach Ansicht des Regierungsrates muss dringend eine ausreichende Verbindlichkeit bezüglich der regelmässigen Mittelzufuhr hergestellt werden. Im Personalgesetz soll ein minimaler Betrag von mindestens 1 % der Gesamtlohnsumme für individuelle, leistungsbedingte Lohnanpassungen verankert werden. Dies entspricht 1,63 Mio. Franken inklusive Sozialleistungen. Etwa die Hälfte lässt sich über die Verwendung der Mutationsgewinne finanzieren. Der Kantonsrat kann mit dem jährlichen Budgetentscheid über 1 % hinaus weitergehende Mittel beschliessen. Selbstverständlich können nur Mitarbeitende mit einer guten Leistung mit einem Lohnzuwachs rechnen. Zusätzlich zu den Mitteln für individuelle, leistungsbedingte Lohnanpassungen sind strukturelle Anpassungen erforderlich, damit die Lohnstruktur der kantonalen Mitarbeitenden wieder einigermassen konkurrenzfähig wird. Der Regierungsrat wird entsprechende Mittel auf dem Budgetweg beantragen, sobald sich die finanzielle Situation des Kantons spürbar verbessert hat.