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Klarstellung des Regierungsrates: Abstimmung zur Volksinitiative «Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre»:
05.02.2017 von Rosmarie Widmer Gysel
Am 21. Mai 2017 findet die kantonale Abstimmung über die Volksinitiative «Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre» statt. Die Initiative verlangt die volle Besteuerung von Dividenden und anderen Beteiligungserträgen anstelle der heutigen Halbsatzbesteuerung. Da anlässlich des Abstimmungskampfes offensichtlich falsche Informationen zur Besteuerung von Unternehmensgewinnen sowie zur Lohn- respektive Dividendenausschüttung verbreitet werden, sieht sich der Regierungsrat zu einer Klarstellung gehalten.
Entgegen der Behauptung des Initiativkomitees haben Unternehmen mit wirtschaftlichem Zweck – ausgenommen Vereine oder Stiftungen – den erzielten, steuerbaren Reingewinn nach dem geltenden Steuerrecht ab dem ersten Franken zu versteuern. Das heisst, es gibt keine steuerliche Freigrenze respektive keinen Steuerfreibetrag für Unternehmen.
Des Weiteren ist festzuhalten, dass sich Inhaber von Unternehmen durch den Bezug von Dividenden anstatt Lohn nicht von der Sozialabgabepflicht ausnehmen können. Das Sozialversicherungsrecht, namentlich die Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO, sieht nämlich vor, dass Ausschüttungen aus dem Reingewinn einer juristischen Person an Arbeitnehmende mit gesellschaftlichen Beteiligungsrechten (Aktionäre) als massgebender Lohn zu betrachten und somit der Sozialversicherungspflicht zu unterstellen sind, wenn ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Dividende und Lohn vorliegt. Ein Missverhältnis liegt vermutungsweise vor, wenn die Dividenden mehr als 10 Prozent des Steuerwerts der Wertpapiere betragen und gleichzeitig der Lohn nicht angemessen und nicht branchenüblich ist.
Der Regierungsrat empfiehlt, die Volksinitiative abzulehnen. Sie trifft vor allem die KMU- und Gewerbebetriebe und ist höchst wirtschafts- und standortfeindlich. Die Annahme der Initiative würde den Standort Schaffhausen nachhaltig schwächen.