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Ja zur Harmonisierung der obligatorischen Schule
11.07.2006 von Rosmarie Widmer Gysel
Der Regierungsrat äussert sich grundsätzlich positiv zum Entwurf der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule. Ziele der Vereinbarung sind die Weiterentwicklung der Qualität der obligatorischen Schule, die Verbesserung der Durchlässigkeit und der Abbau von schulischen Mobilitätshindernissen. Zur Qualitätsentwicklung gehört auch ein Ausbau der frühen Förderung der Kinder. Der Kindergarten soll obligatorisch werden; die Ziele und wichtigsten Strukturen der obligatorischen Schule sollen harmonisiert werden. Landesweit sollen verbindliche Standards gelten, umgesetzt in sprachregionalen Lehrplänen. Ein gesamtschweizerisches Bildungsmonitoring soll im Sinne einer modernen Systemsteuerung sicherstellen, dass die Zielerreichung überprüft wird und allfällig notwendige Korrekturen auch vorgenommen werden.
Der Regierungsrat begrüsst die interkantonale Koordination und Harmonisierung im Bildungsbereich, wie er in seiner Vernehmlassung an die Schweizerische Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren festhält. Mit einer gegenüber heute deutlich verstärkten Zusammenarbeit der Kantone können einerseits Synergien gewonnen und somit auch Ressourcen für weitere wichtige schulische Projekte freigesetzt werden, andererseits würde sie die von einem erheblichen Teil der Bevölkerung zu Recht monierten Mobilitätshindernisse definitiv beseitigen und gleichzeitig auch die sogenannten Schnittstellen zu den weiterführenden Schulen optimieren. Ebenso kann damit eine qualitative Verbesserung der eigentlichen schulischen Angebote erreicht werden, was nicht zuletzt auch im Hinblick auf den internationalen Wettbewerb von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist.
Die kantonale Schulhoheit wird mit dem Abschluss dieses Konkordates nicht in Frage gestellt, blieben doch die Kantone für die materielle Umsetzung und Ausgestaltung dieser Eckwerte zuständig. Ob sie dies alleine, in regionaler oder gar in sprachregionaler Koordination tun würden, können sie gleich wie heute selbständig und unabhängig entscheiden. Gerade für kleinere Kantone wie den Kanton Schaffhausen bedeutet der Beitritt zu einem solchen Konkordat aber auch eine Chance zur Verbesserung ihrer eigenen Position innerhalb des Bildungsraumes Schweiz. Die Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte aller Kantone bei den interkantonalen Projekten bleiben im Übrigen uneingeschränkt gewahrt. Die vom Regierungsrat zuhanden des Kantonsrates verabschiedete Vorlage zu einem Bildungsgesetz und zu einem neuen Schulgesetz ist in den wesentlichen Punkten mit dem Vereinbarungsentwurf kompatibel.