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Entlastungsprogramm 2014
21.01.2016 von Rosmarie Widmer Gysel
Abstimmungen am 3. Juli 2016
siehe die Medienberichterstattungen zwischen August 2015 bis 21. Januar 2016
Medienmitteilung vom 24. September 2014
Das Entlastungsprogramm 2014 (EP2014) sieht für den Staatshaushalt des Kantons Schaffhausen bis ins Jahr 2017 Entlastungsmassnahmen im Umfang von insgesamt 40 Mio. Franken vor. Damit kann das strukturelle Defizit ab 2017 behoben werden. Das Massnahmenpaket umfasst 122 Entlastungsmassnahmen und setzt sich zu drei Viertel aus Entlastungsmassnahmen und zu einem Viertel aus steuerlichen Massnahmen zusammen. Die Massnahmen betreffen alle Aufgabenbereiche. Die Einsparungen fallen zum grossen Teil in jenen Aufgabenfeldern an, in denen die Benchmarkstudie von BAK Basel Fallkostendifferenziale ausweist. Die Entlastungsmassnahmen führen ab 2016 zu einem Abbau von 140 Pensen. Dieser Stellenabbau kann zum grossen Teil über die natürliche Fluktuation realisiert werden. Darüber hinaus wurde ein Sozialplan erarbeitet. Das Massnahmenpaket führt insgesamt zu einer leichten Entlastung der Gemeindehaushalte.
Der gleichzeitig vorgelegte Staatsvoranschlag 2015 sieht – unter Berücksichtigung der ersten Auswirkungen des EP2014 sowie der zusätzlich für 2015 beantragten Steuerfusserhöhung von 3 Prozentpunkten – einen Aufwandüberschuss von 28.3 Mio. Franken vor.
Entlastungsmassnahmen
Von den insgesamt 122 Entlastungsmassnahmen fallen 100 Massnahmen mit einer Entlastungswirkung im Jahr 2017 von 17.5 Mio. Franken (2018: 18.9 Mio. Franken) in die Zuständigkeit des Regierungsrates sowie 22 Massnahmen mit einer Entlastungswirkung im Jahr 2017 von 13.4 Mio. Franken (2018: 16.3 Mio. Franken) in die Zuständigkeit des Kantonsrates. Die Massnahmen führen im Jahr 2017 zu Entlastungen bei den Gemeindehaushalten in der Höhe von insgesamt 9.9 Mio. Franken (2018: 13.9 Mio. Franken), die durch den Kanton ab 2017 im Umfang von 9.2 Mio. Franken (2018: 11.9 Mio. Franken) durch einen Steuerfussabtausch abgeschöpft werden. Die Entlastung des Kantonshaushaltes beträgt somit im Jahr 2017 40.1 Mio. Franken und im Jahr 2018 47.1 Mio. Franken. Die Umsetzung aller Massnahmen führt den Staatshaushalt ab 2017 in die schwarzen Zahlen.
Auswirkungen auf das Personal
Entlastungen des Staatshaushaltes in der Grössenordnung von 40 Mio. Franken sind nicht ohne schmerzhafte Einschnitte beim Personal umzusetzen, personelle Konsequenzen deswegen nicht zu vermeiden. Von pauschalen Personalmassnahmen nahm der Regierungsrat Abstand. Die Umsetzung aller Massnahmen führt zu einem Personalabbau von insgesamt rund 140 Pensen ab 2016, davon gut die Hälfte über Fluktuationen. Für die betroffenen Mitarbeitenden wurde in enger Zusammenarbeit mit den Personalverbänden ein Sozialplan ausgearbeitet. Der Sozialplan bringt einmalige Kosten beim Kanton in der Höhe von maximal 4 Mio. Franken mit sich, wobei der überwiegende Anteil von 3.3 Mio. Franken gebundene Mittel sind, die aufgrund des geltenden Rechts auch ohne Sozialplan anfallen würden.
Auswirkungen auf die Gemeinden
Das Entlastungsprogramm 2014 dient der Entlastung des Kantonshaushaltes. Entlastungen, die bei den Gemeinden anfallen, sollen deshalb grundsätzlich kompensiert werden. Der Regierungsrat beschloss, die Kompensation ohne strukturelle Anpassungen (etwa des Finanzausgleichs) vorzunehmen. Als geeignetste Massnahme erwies sich ein Steuerfussabtausch in der Höhe von 4 Prozentpunkten (9.2 Mio. Franken), der einerseits der Leistungsfähigkeit der Gemeinden angemessen Rechnung trägt und andererseits einfach umzusetzen ist. Der Steuerfussabtausch soll ab 2017 umgesetzt werden und kompensiert die anfallenden Netto-Entlastungen bei den Gemeinden nur teilweise.
Damit verzichtet der Kanton auf eine vollständige Abschöpfung zugunsten der Gemeindehaushalte. Diese profitieren von einer einmaligen Entlastung in der Höhe von 4.4 Mio. Franken im Jahr 2016 sowie ab dem Jahr 2018 von einer wiederkehrenden jährlichen Entlastung in der Höhe von 2.1 Mio. Franken.
Weiteres Vorgehen
Der Regierungsrat beantragt im vorgelegten Bericht und Antrag die Umsetzung von 22 Entlastungsmassnahmen, die in die Zuständigkeit des Kantonsrates fallen. Die konkreten Dekrets- und Gesetzesvorlagen werden dem Kantonsrat in einem zusätzlichen Anhang bis Ende Januar 2015 zur Beratung und Entscheidfindung vorgelegt.
Staatsvoranschlag 2015 / Finanzplan 2015 – 2018
Der Regierungsrat hat weiter den Staatsvoranschlag 2015 sowie den Finanzplan 2015 – 2018 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Auswirkungen des Entlastungsprogramms 2014 werden dabei in einem Zusatzbericht und Antrag dargelegt.
Bilanz EP2014 per 20. Januar 2016