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Die Familien-Initiative geht zu weit und ist zu teuer
Stellungnahme des Regierungsrates Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen»
22.02.2015 von Rosmarie Widmer Gysel
Trotz dem Bestreben, unseren Kanton Schaffhausen weiterhin als familienfreundlichen Standort zu positionieren, lehnt der Schaffhauser Regierungsrat die am 8. März zur Abstimmung gelangende eidgenössische Familien-Initiative ab. Mit den letztmals auf 2010 erhöhten kantonalen Abzügen für Kinder sind die Sonderlasten von Kindern bereits ausreichend berücksichtigt. Die finanziellen Folgen wären massiv: Landesweit ist mit Steuerausfällen von mindestens einer Milliarde Franken zu rechnen. Der Kanton Schaffhausen und seine Gemeinden wären bei einer Annahme der Initiative mit jährlichen Ertragsausfällen von mindestens fünf Millionen Franken erheblich betroffen.
Steuerabzüge führten zu Entlastung
Die Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» verlangt, dass die Kinder- beziehungsweise die Ausbildungszulagen von 200 oder 250 Franken pro Kind und Monat künftig nicht mehr als Einkommen versteuert werden müssen. Das lehnt der Regierungsrat aus prinzipiellen Gründen ab, weil gemäss der Vorgabe der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit grundsätzlich alle Einkünfte zu versteuern sind. Den anerkannten höheren Aufwendungen von Familien mit Kindern wird bei der Besteuerung bereits jetzt Rechnung getragen mit entsprechenden Abzügen, die im Kanton Schaffhausen überdies 2009 deutlich erhöht worden sind und zu einer spürbaren Entlastung der Steuerpflichtigen mit Kindern geführt haben. Die Reform der Familienbesteuerung bei der direkten Bundessteuer trat auf 2012 in Kraft. Dazu zählen der kantonale Kinderabzug von 8400 Franken, der Fremdbetreuungsabzug von maximal 9400 Franken und der Versicherungsabzug von 300 Franken (jeweils pro Kind). Bei den direkten Bundessteuern können ein Kinderabzug von 6500 Franken, ein Fremdbetreuungsabzug von maximal 10 100 Franken und ein Versicherungsabzug von 700 Franken geltend gemacht werden. Macht ein Ehepaar mit zum Beispiel zwei Brutto-Erwerbseinkommen von 50 000 und 80 000 Franken für seine beiden Kinder die maximal möglichen Abzüge geltend, schuldet es in der Stadt Schaffhausen 6804 Franken Staats-, Gemeinde- und direkte Bundessteuern – dasselbe Ehepaar ohne Kinder 14 726 Franken. Auf nationaler Ebene bezahlt die Hälfte der Haushalte mit Kindern zudem bereits heute keine direkte Bundessteuer mehr; auch beim vorstehenden Beispiel fällt keine direkte Bundessteuer für das Ehepaar mit Kindern an. Neu würde der Verzicht auf die Besteuerung der Kinderzulagen gar zu einer doppelten steuerlichen Bevorzugung von Steuerpflichtigen mit Kindern führen: Zum einen würden die Kinderzulagen nicht mehr besteuert, zum anderen müssten die erwähnten Abzüge weiterhin gewährt werden. Eine solche doppelte Berücksichtigung der Kinderlasten erachtet der Regierungsrat als nicht vertretbar. Der Regierungsrat lehnt die Initiative aber auch ab, weil sie schon im laufenden Jahr zu erheblichen Unsicherheiten und einem grossen administrativen Aufwand führen würde: Da eine Übergangsbestimmung fehlt, wären die Zulagen schon ab April des laufenden Jahres steuerbefreit. Eine solche Änderung während einer Steuerperiode wäre mit massiven Vollzugsproblemen verbunden, von denen auch die Arbeitgeber betroffen wären. Die Steuerausfälle sind überdies auch nicht in den Budgets der Kantone und Gemeinden für das laufende Jahr berücksichtigt. Verschärfend kommt hinzu, dass der Ausfall die Kantone und Gemeinden in einer finanziell angespannten Finanzlage treffen würde.Im Kanton Schaffhausen müssten diese fünf Millionen Franken Mindereinnahmen bei Kanton und Gemeinden mit weiteren Entlastungsmassnahmen bei anderen staatlichen Leistungen, zusätzlich zum Entlastungsprogramm 2014, oder einer weiteren Erhöhung des Steuerfusses von mindestens zwei Prozentpunkten aufgefangen werden.
Übers Ziel hinaus geschossen
Kurz zusammengefasst: Kinder- und Ausbildungszulagen sind ein Einkommensbestandteil und deshalb richtigerweise zu versteuern. Familienentlastungen wurden in den letzten Jahren umgesetzt, eine kostspielige weitere Entlastung schiesst über das Ziel hinaus – auch in Schaffhausen, dem kleinen Paradies für Familien. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb diese Volksinitiative am 8. März zur Ablehnung.
Im Namen des Regierungsrates: Rosmarie Widmer Gysel, Finanzdirektorin