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5 Gründe, warum dem Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz am 24. September zugestimmt werden sollte:
09.08.2006 von Rosmarie Widmer Gysel
Dieses neue Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz schafft das Fundament für eine zukunftsgerichtete, flexible Berufsbildung. Würde es abgelehnt, würden alle Partner in der Berufsbildung nur verlieren!
1. Neue Chancen für schwächere Schulabgänger
Die Attestausbildung ersetzt die bisherige Anlehre. Praktisch begabte Jugendliche, welche die schulischen Anforderungen einer Berufslehre nicht erfüllen, hatten bisher nur die Möglichkeit, eine Anlehre zu absolvieren. Die Anlehre schloss mit einem kantonalen Ausweis ab. Mit dem neuen EG BBG wird endlich die lang angestrebte Durchlässigkeit in der Berufsbildung erreicht: Die bisherige Anlehre wird durch eine zweijährige Grundbildung ersetzt, die mit einem eidgenössischen Berufsattest abschliesst. Durch gezielte anschliessende Weiterbildungsangebote ist die Durchlässigkeit zur Berufslehre sicherstellt. Ausserdem bekommen die bisher ausschliesslich aus kantonalen Mitteln finanzierten Brückenangebote eine neue gesetzliche Basis und erhalten aus diesem Grund in Zukunft Bundesbeiträge.
2. Finanzielle Entlastung der Lehrbetriebe
Die Kosten für die obligatorischen, überbetrieblichen Kurse schwanken je nach Beruf sehr stark. Mit der neuen Einführungsgesetzgebung legt der Kanton Limiten fest, die klar höhere Beiträge der öffentlichen Hand ermöglicht, als dies bisher der Fall war. Damit wollen wir die Möglichkeit schaffen, die Lehrbetriebe stärker als bisher entlasten zu können. Auch die Kosten für die Lehrabschlussprüfungen werden für die Lehrbetrieb tendenziell sinken. In Zukunft dürfen lediglich noch Material- und Mietkosten an die Lehrbetriebe weiterverrechnet werden. Alle übrigen Kosten, wie Expertenhonorare und administrative Kosten dürfen nicht mehr in Rechnung gestellt werden.
3. Straffere Führung der Berufsbildung
Dank einem verkleinertem aber fachkundigerem Berufsbildungsrat und klaren, zweckmässigen Zuordnungen innerhalb der Instanzen kürzer und unkomplizierter. Das neue Einführungsgesetz wurde durchwegs nach dem Prinzip der «kurzen Entscheidungswege» entwickelt. Es soll schnelle und unbürokratische Entscheide ermöglichen.
4. Verankerung des Qualitätsgedanken in der Berufsbildung
Die Qualitätssicherung und -entwicklung ist eine zentrale Aufgabe aller drei Lernorte der Berufsbildung, der Berufsfachschulen, der überbetrieblichen Kurszentren und der Lehrbetriebe. Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen wird es uns ermöglicht, hier klare Qualitätsansprüche zu definieren, die notwendige Unterstützung zu geben und Qualität auch auszuzeichnen. Dies ist im Sinne aller an der Berufsbildung beteiligten - insbesondere aber auch der Lernenden.
5. Förderung der Weiterbildung
Die Rolle unseres Kantons in der Weiterbildung beschränkte sich bis heute auf zwei Schwerpunkte. Zum einen ist es Aufgabe der Berufs- und Studienberatung, der Bevölkerung das lokale Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten transparent zu machen und darüber zu informieren. Zum anderen fördert das Didaktische Zentrum im Sinne von Art. 54 des Schulgesetzes die Erwachsenenbildung und Elternschulung. Nun positionieren wir uns mit dem EG BBG in der Weiterbildung neu. Grundsätzlich soll die berufsorientierte Weiterbildung, aber auch die Weiterbildung als solche, vermehrt unterstützt werden. Im Zeichen des lebenslangen Lernens gilt es, in Zukunft eine stärkere Verbindung zwischen beruflicher Grundbildung und Weiterbildung herzustellen. Dazu wird der Kanton zwischen Weiterbildungsanbietenden und Weiterbildungswilligen eine verstärkte Koordination und Unterstützung wahrnehmen.